Gemeinde Davos



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Anpassung regionaler Richtplan Davos


Der regionale Richtplan Davos wird angepasst. Der Entwurf liegt vor.
Mit der öffentlichen Auflage wird die Information und Mitwirkung der Bevölkerung gemäss der kantonalen Raumplanungsgesetzgebung (Art.11 KRVO) gewährleistet. Während der öffentlichen Auflage kann jedermann schriftlich Einwendungen und Anregungen einbringen. Die Unterlagen liegen vom 22. September bis 21. Oktober 2011 öffentlich auf.

Die öffentliche Auflage umfasst folgende Akten:
– Regionaler Richtplan, Richtplantext Kap. 1–7
– Regionaler Richtplan, Richtplankarte1:10 000 und 1:40000 sowie Grundlagenkarte Langsamverkehr
– Agglomerationsprogramm Davos (Bericht mit Anhang und Massnahmenblättern)
– Erläuternde Berichte

Die öffentliche Auflage der papierigen Auflagedokumente erfolgt an folgenden Orten:
– Gemeinde Davos, Bauamt, Rathaus, 7270 Davos Platz
– Amt für Raumentwicklung Graubünden, Grabenstrasse 1, 7000 Chur

Die Einsichtnahme ist zu den lokal üblichen offiziellen Bürozeiten möglich.

Schriftliche Einwendungen und Anregungen der Bevölkerung und interessierter Kreise können bis spätestens am 21. Oktober 2011 an die Gemeinde Davos, Bauamt, 7270 Davos Platz oder an das Amt für Raumentwicklung Graubünden, Grabenstrasse 1, 7000 Chur, eingereicht werden.

Unterlagen:
online Schalter
Gemeinde DAVOS, Berglistutz 1, Postfach, CH-7270 Davos Platz
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