Adressauskünfte werden telefonisch nur an Amtsstellen erteilt.
Firmen sowie Privatpersonen richten Ihre Anfrage Online, per Post oder per E-Mail an die Einwohnerkontrolle.

Gebühr pro Auskunft: Fr. 10.00
Falls sich auf Grund der Anfrage erweiterte Abklärungen ergeben, können Gebühren bis zu Fr. 80.00 erhoben werden.

Zuständiges Amt: Bevölkerungsdienste
Die einfache Adressauskunft beinhaltet: Name, Vorname, Adresse (bei Wegzug, Wegzugsadresse mit Wegzugsdatum).

Die erweiterte Adressauskunft beinhaltet zusätzlich: Geburtsdatum, Zivilstand, Nationalität, Heimatort, Zuzugsort, Konfession, Aufenthaltsart. Für diese Auskunft ist eine Begründung sowie ein Interessensnachweis einzureichen.

Zuständiges Amt: Bevölkerungsdienste

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