Depotstelle für Testamente und Erbverträge

Personen mit gesetzlichem Wohnsitz in der Gemeinde Davos können letztwillige Verfügungen (Testamente) und Erbverträge bei der Einwohnerkontrolle hinterlegen.

Entgegennahme/Registrierung
Folgendes ist bei der Einlage, dem Austausch oder der Aushändigung zu beachten:
Die Dokumente können persönlich oder per Post (eingeschrieben) eingereicht werden. Bei postalischer Zustellung sind die genauen Personalien – inklusive Kontaktdaten – aufzuführen.
Notarinnen und Notare haben ebenfalls die Möglichkeit, Dokumente persönlich oder per Post (eingeschrieben) einzureichen.
Die Dokumente werden nur an die Deponenten persönlich ausgehändigt. Ein amtlicher Ausweis mit Foto ist erforderlich.
Die Verwaltung stellt eine Empfangsbescheinigung aus.

Austausch/Abholung
Gegen Vorweisen eines amtlichen Ausweises und der Empfangsbescheinigung kann die Verfasserin oder der Verfasser das Dokument jederzeit zur Änderung, Ergänzung oder Vernichtung persönlich wieder abholen. Bei mehreren Verfassern müssen alle anwesend sein oder ihre Zustimmung mittels unterzeichneter Vollmacht bekunden. Das Abholen durch eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter erfordert eine Vollmacht.

Gebühren
Für Entgegennahme und Registrierung wird eine einmalige Gebühr von Fr. 80.00 erhoben.
Der nachträgliche Austausch ist kostenpflichtig und wird mit Fr. 40.00 in Rechnung gestellt.

Eröffnung der letztwilligen Verfügungen und Erbverträge
Für die Eröffnung der letztwilligen Verfügungen und Erbverträge ist das Bezirksgericht Prättigau/Davos, Talstrasse 10A, 7250 Klosters, zuständig.

Wegzug aus der Gemeinde Davos
Bei Wegzug aus der Gemeinde entfällt die Zuständigkeit für die amtliche Aufbewahrung. Die letztwilligen Verfügungen sowie Erbverträge (auch notarielle Testamente, Ehe-/Erb-, Erb- oder Erbverzichtsverträge etc.) sind bei der Einwohnerkontrolle abzuholen und neu bei der zuständigen Behörde am neuen Wohnsitz zu deponieren. Nur so ist die Eröffnung der letztwilligen Verfügung gewährleistet.

Für nähere Informationen bezüglich der Erstellung dieser Verträge wenden Sie sich bitte an eine Notarin oder einen Notar.

Zuständiges Amt: Bevölkerungsdienste

Zugehörige Objekte