Mutterschaftsbeiträge

Gemäss dem bündnerischen Gesetz über Mutterschaftsbeiträge hat die Mutter oder der Vater nach der Geburt des Kindes während einer befristeten Zeit Anspruch auf Mutterschaftsbeiträge, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Beiträge ermöglichen es den Eltern, die für die Entwicklung des Kindes wichtige Pflege und Betreuung während den ersten zehn Lebensmonaten selber wahrzunehmen.

Das entsprechende Gesuch wird durch den Sozialdienst Davos an das kantonale Sozialamt weitergeleitet. Weitere Informationen erhalten sie beim Sozialdienst Davos.

Zuständiges Amt: Sozialdienst

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