Sozialhilfe

Der Sozialdienst ist bestrebt, durch Beratung, Betreuung, Vermittlung von Dienstleistungen und durch Sachhilfe Notlagen und deren Ursachen zu beseitigen oder zu vermindern. Es wird angestrebt, auch künftigen Schwierigkeiten vorzubeugen. Die Sozialhilfe bezweckt Hilfe zur Selbsthilfe und Förderung der Eigenverantwortung. Die Bemessung über die Höhe der Sozialhilfe erfolgt nach der kantonalen Gesetzgebung, die sich eng an die Empfehllungen der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) anlehnt.

Anmeldung für Sozialhilfe:

Die erste Kontaktaufnahme erfolgt telefonisch oder persönlich an unserem Schalter. Aus den Formularen „Unterlagen die für eine Neuanmeldung notwendig sind“ (siehe Register „Publikationen“) wird ersichtlich, welche Dokumente der Sozialdienst für die weiteren Abklärungen benötigt.

Zuständiges Amt: Sozialdienst

Zugehörige Objekte