Bei der Erstellung von Bauten und Anlagen, aber auch bei einem Abbruch, einer Änderung, einer Renovation oder einer Zweckänderung sind die entsprechenden baugesetzlichen Vorschriften zu beachten. Das Hochbauamt der Gemeinde ist besorgt, das vielschichtige Baubewilligungsverfahren möglichst reibungslos und schnell abzuwickeln. Durch die digitale Baueingabe wird dieser Prozess nochmals beidseitig vereinfacht. Das Hochbauamt überwacht zudem die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und ist Anlaufstelle für „Fragen rund um den Bau“.

Beachten Sie die Dokumente im Register „Publikationen“ sowie die entsprechenden Verweise zu weiterführenden Informationen im Register „Links“.

Zuständiges Amt: Hochbauamt

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