Vermietung gemeindeeigener Wohnungen und Liegenschaften
Für die Benützung bzw. Miete einer Lokalität der Gemeinde bitte schriftliches Gesuch (siehe Register „Publikationen“) einreichen.
Die Vermietung von Parkplätzen erfolgt durch das Ordnungsamt.
Zuständiges Amt: Hochbauamt
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Hochbauamt | 081 414 30 80 | bauamt@davos.gr.ch |