Alimentenbevorschussung von Kinderalimente

Kinderalimente sind Unterhaltsbeiträge, die an Kinder aus ausserehelichen, getrennten oder geschiedenen Ehen ausgerichtet werden. Alimente werden je nach Gerichtsurteil bis zur Volljährigkeit oder bis zum Abschluss der Erstausbildung an den erziehungsberichtigten Elternteil ausbezahlt.

Folgende Voraussetzungen müssen für eine Alimentenbevorschussung erfüllt sein:

  • Der oder die Gesuchsteller/-in muss den zivilrechtlichen Wohnsitz in der Gemeinde Davos haben.
  • Der oder die Alimentenzahler/-in kommt seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht oder unregelmässig nach.
  • Es liegt ein vollstreckbares Gerichtsurteil, eine genehmigte Konvention oder ein vormundschaftlich genehmigter Unterhaltvertrag vor.

Alimenteninkasso von Kinderalimente

Das Alimenteninkasso ist bei Schwierigkeiten mit dem Erhalt der laufenden Alimente oder bei Alimentenschulden zuständig. Das Alimenteninkasso beinhaltet folgende Leistungen:

  • Einfordern von Kinderalimente gemäss Urteil oder Unterhaltsvertrag.
  • Abschliessen von Vereinbarungen mit dem oder der Schuldner/-in.

Zuständiges Amt: Sozialdienst
Kind

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