Ausländer können das Schweizer Bürgerrecht erwerben, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Für Information und Beratung sowie das entsprechende Gesuch ist das Amt für Migration und Zivilrecht des Kantons Graubünden zuständig. Nach einer formellen Vorprüfung leitet das Amt das Gesuch mit den Akten an die Bürgergemeinde weiter. Diese trifft die Erhebungen, welche für die Beurteilung der Einbürgerungsvoraussetzungen notwendig sind, und führt ein persönliches Gespräch mit der einbürgerungswilligen Person durch.

Über die Zusicherung oder Verweigerung des Gemeindebürgerrechts entscheidet der Bürgerrat. Der Entscheid wird zusammen mit den Akten dem kantonalen Amt übermittelt, welches bei Vorliegen sämtlicher Einbürgerungsvoraussetzungen die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung beim Bundesamt für Migration beantragt. Die Einbürgerung bzw. der Erwerb des Schweizer, des Kantons- und des Gemeinde-Bürgerrechts findet statt, wenn die zuständigen Instanzen von Gemeinde, Kanton und Bund positiv entschieden haben.

Zu den Webseiten des Amts für Migration und Zivilrecht des Kantons Graubünden

Bündner Bürger, die das Gemeindebürgerrecht erwerben möchten, und Schweizer Bürger, die das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht erwerben möchten, wenden sich für Information und Beratung sowie das entsprechende Gesuch direkt an die Bürgergemeinde.


Zuständiges Amt: Bürgergemeinde

Zugehörige Objekte