Pfandrechte
Wir besprechen mit Ihnen die Möglichkeiten und erstellen den entsprechenden Vertragsentwurf. Sie können das Rechtsgeschäft bei uns beurkunden lassen und zur Eintragung ins Grundbuch anmelden. Beispiel eines entsprechenden Vertrags:
Pfandvertrag
Ein Pfandvertrag bildet die Grundlage für die Verpfändung eines Grundstückes zugunsten eines Gläubigers. Das Grundstück dient sodann dem Gläubiger als Sicherheit für ein gewährtes Hypothekardarlehen.
Zuständiges Amt: Grundbuchamt
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Grundbuchamt | 081 414 31 00 | gba@davos.gr.ch |