21. Dezember 2020
Ab 22. Dezember müssen Gemeinden mit Wintersportbetrieb ein Schutzkonzept umsetzen. Dies verlangt die Verordnung des Bundesrates zu Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie, Art. 5b. Der Kleine Landrat hat das erforderliche Schutzkonzept erstellt, beraten und – vorbehältlich der Offenhaltung des Skibetriebs durch Bund und Kanton – per 22. Dezember 2020 bis auf Widerruf in Kraft gesetzt.

Das Schutzkonzept enthält Vorgaben, die von den Davoser Betrieben und der Bevölkerung konsequent befolgt werden müssen und entsprechend überprüft werden. Das Schutzkonzept kann in vollem Wortlaut mit untenstehendem Link bezogen werden.

Das Schutzkonzept besteht u.a. aus diesen drei Punkten:

– Maskenpflicht im Zentrum von Davos

Im innerstädtischen, öffentlich-zugänglichen Bereich von Davos (das heisst von ausserorts kommend nach der Ortstafel "Davos") herrscht eine Maskenpflicht, davon ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren, Personen in Ausübung sportlicher Aktivitäten sowie Benutzer von Privatfahrzeugen, sofern alle aus demselben Haushalt stammen. Des Weiteren gilt die Maskenpflicht auch auf dem Davosersee-Rundwanderweg und ab dem jeweiligen Parkplatz für den Aussenbereich um die Talstationen der Bergbahnen Rinerhorn in Davos Glaris und der Pischabahn im Flüelatal.

– Verkehrsmassnahmen im Bereich Talstation Parsennbahn, Schatzalpbahn und auf der Mattastrasse

Die Promenade wird im Bereich Seehof/Parsennbahn zur Schaffung von zusätzlichem Verkehrsraum für Fussgängerinnen und Fussgänger sowie Stauraum für wartende Bergbahnbenutzer täglich temporär von 08.00 Uhr bis maximal 15.00 Uhr für den allgemeinen Verkehr gesperrt. Von dieser Sperrung ausgenommen ist der öffentliche Verkehr. Eine Umleitung ist signalisiert.

Die Verbindungsstrasse von der Promenade an die Obere Strasse, die an der Talstation der Schatzalpbahn vorbeiführt, wird gesperrt.

Um weitere Parkierungs-Kapazitäten für Langläuferinnen und Langläufer zu schaffen, wird die Mattastrasse im Gebiet Golfplatz als Einbahnstrasse genutzt und eine längsseitige Parkierung ermöglicht.

Diese Verkehrsmassnahmen sind gültig über Weihnachten/Neujahr und während den Sportferien im Februar bis anfangs März sowie an den darauffolgenden Wochenenden bis und mit Osterfeiertagen.

– Personal, das die Einhaltung der Massnahmen überwacht

Die Gemeinde Davos überprüft – neben der Beauftragung der Kantonspolizei Graubünden – mit dem Einsatz von "Friendly Hosts / Security" die Umsetzung der geltenden Massnahmen.

 

Bereich der Maskenpflicht im Davoser Zentrum
Bereich der Maskenpflicht im Davoser Zentrum

Zugehörige Objekte

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Schutzkonzept der Gemeinde Davos, mit vollem Wortlaut Download 0 Schutzkonzept der Gemeinde Davos, mit vollem Wortlaut
Covid-19-Verordnung des Bundesrates mit Art. 5b "Gemeinden mit Skigebieten" Download 1 Covid-19-Verordnung des Bundesrates mit Art. 5b "Gemeinden mit Skigebieten"