Verkehrsanordnungen, öffentliche Bekanntmachung
Allgemeines Fahrverbot in beide Richtungen (2.01)
Ausgenommen Gemeindebetriebe
- Davos Platz, Vaillant-Arena, Erwin-Pöschel-Weg
Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder (2.14)
Ausgenommen forst- und landwirtschaftliche Fahrten sowie Gemeindebetriebe
- Davos Glaris, Höfjistrasse, ab Zufahrtsstrasse ARA Davos in Richtung Ausgleichsbecken
Parkieren verboten (2.50)
Beidseits der Strasse
- Davos Glaris, zwischen der Landwasserstrasse, dem Schnitzelplatz und der ARA Davos
Parkieren verboten (2.50)
- Davos, Dischmastrasse, auf der Ausweichstelle im Bereich der Einmündung zur alten Büelenstrasse
Parkieren verboten (2.50)
Ausgenommen Gesellschaftswagen max. 2 Std.
- Davos Dorf, Verbindungsstrasse zwischen Promenade und Talstrasse, beim Feuerwehrparkplatz
Zone Halten verboten (2.59.1)
Für Gesellschaftswagen / Nr. 5.25
- Davos Platz, Scalettastrasse 21 bis 31
2. Mit diesen Massnahmen soll das unnötige bzw. verkehrsbehindernde Befahren und Parkieren der genannten Gemeindestrassen unterbunden werden.
3. Die geplanten Verkehrsbeschränkungen wurden vorgängig am 06.09.2016 von der Kantonspolizei gestützt auf Art. 3 Abs. 3 und 4 SVG und Art. 7 Abs. 1 und 2 EGzSVG genehmigt.
4. Einwendungen und Stellungnahmen im Zusammenhang mit den geplanten Verkehrsanordnungen können innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Kleinen Landrat, Berglistutz 1, Postfach, 7270 Davos Platz 1, eingereicht werden. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen entscheidet die Gemeinde und publiziert ihren Beschluss im Kantonsamtsblatt mit einer Rechtsmittelbelehrung an das Verwaltungsgericht.