Massnahmen Güterverkehr
Zone Halten verboten (Sig. 2.49)
Montag bis Samstag jeweils von 00.00 Uhr bis 05.00 Uhr und von 11.30 Uhr bis 24.00 Uhr
- Davos, Promenade 147 – 132 (ab Parzelle Nr. 6165 bis Parzelle Nr. 690)
- Davos, Promenade 87 – 45 (ab Parzelle Nr. 1109 bis Parzelle Nr. 117)
- Davos, Talstrasse 6 – 26 (ab Parzelle Nr. 160 bis Parzelle Nr. 337)
2. Mit diesen Massnahmen soll der Güterverkehr zeitlich eingeschränkt und der allgemeine Verkehrsfluss auf der Promenade/Talstrasse erhöht werden.
3. Die geplanten Verkehrsbeschränkungen wurden vorgängig am 6. September 2016 von der Kantonspolizei gestützt auf Art. 3 Abs. 3 und 4 Strassenverkehrsgesetz SVG, Art. 6 Abs. 1 und 2 und Art. 7 Abs. 1 und 2 des Einführungsgesetzes über den Strassenverkehr EGzSVG genehmigt.
4. Einwendungen und Stellungnahmen im Zusammenhang mit den geplanten Verkehrsanordnungen können innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Kleinen Landrat, Berglistutz 1, 7270 Davos Platz 1, eingereicht werden. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen entscheidet die Gemeinde und publiziert ihren Beschluss im Kantonsamtsblatt mit einer Rechtsmittelbelehrung an das Verwaltungsgericht.
Zugehörige Objekte
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Machbarkeitsstudie Velogegenverkehr inklusive Anhängen vom 17.08.2017 | Download | 0 | Machbarkeitsstudie Velogegenverkehr inklusive Anhängen vom 17.08.2017 |