Gegenverkehr von Radfahrern
Einfahrt verboten (Sig. 2.02)
Radfahrer gestattet, ab Osterdienstag bis 30. November
- Davos, H417b Landwasserstrasse bzw. Promenade, Abzweigung Tanzbühlstrasse (Kantonsstrasse)
- Davos, Talstrasse, Verzweigung Seehof (Gemeindestrasse)
Einbahnstrasse mit Gegenverkehr von Radfahrern (Sig. 4.08.1)
ab Osterdienstag bis 30. November
- Davos, H417b Landwasserstrasse bzw. Promenade, ab Verzweigung Seehof bis Abzweigung Tanzbühlstrasse (Kantonsstrasse)
- Davos, Talstrasse, ab Bahnhof Davos Platz bis Verzweigung Seehof (Gemeindestrasse)
Die Einführung des Beidrichtungsverkehrs für Radfahrer erfolgt für das Jahr 2018 als Testphase. Aufgrund der dabei gemachten Erfahrungen ist bis Ende 2018 durch die Gemeinde über eine definitive Einführung ohne zeitliche Beschränkung zu befinden und ein entsprechender Antrag an die KAPO Graubünden zu stellen.
Aufhebung von Parkplätzen
Folgende Parkfelder werden aufgehoben:
- Promenade 106/108 3 Plätze
- Promenade 68/72 3 Plätze
- Promenade 56 4 Plätze
- Promenade 26 1 Platz
Die Aufhebung der Parkplätze erfolgt unabhängig von der Testphase für den Beidrichtungsverkehr für Radfahrer.
2. Mit diesen Massnahmen soll der Gegenverkehr für Fahrräder auf der Talstrasse und der Promenade eingeführt werden.
3. Die geplanten Verkehrsbeschränkungen wurden vorgängig am 4. September 2017 von der Kantonspolizei gestützt auf Art. 3 Abs. 3 und 4 Strassenverkehrsgesetz SVG, Art. 6 Abs. 1 und 2 und Art. 7 Abs. 1 und 2 des Einführungsgesetzes über den Strassenverkehr EGzSVG genehmigt.
4. Einwendungen und Stellungnahmen im Zusammenhang mit den geplanten Verkehrsanordnungen können innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Kleinen Landrat, Berglistutz 1, 7270 Davos Platz 1, eingereicht werden. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen entscheidet die Gemeinde und publiziert ihren Beschluss im Kantonsamtsblatt mit einer Rechtsmittelbelehrung an das Verwaltungsgericht.
Zugehörige Objekte
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Machbarkeitsstudie Velogegenverkehr inklusive Anhängen vom 17.08.2017 | Download | 0 | Machbarkeitsstudie Velogegenverkehr inklusive Anhängen vom 17.08.2017 |