16. Oktober 2018
Die provisorischen Steuerrechnungen werden in diesem Jahr bereits Ende Oktober und damit einen Monat früher als bisher zugestellt. An den Stichtagen für die Zahlung der Rechnungen ändert sich im Vergleich zu den Vorjahren aber nichts.

Mit der Landschaftsabstimmung vom 10. Juni 2018 wurde das Budget bei gleichbleibendem Steuerfuss dem fakultativen Referendum unterstellt. Das Gemeindebudget wird bei unverändertem Steuerfuss neu in der Dezember-Sitzung des Grossen Landrates beraten. Folglich muss das Budget bis spätestens Mitte November vom Kleinen Landrat verabschiedet werden.

Damit für das Budget aktuelles Zahlenmaterial vorliegt, werden die provisorischen Rechnungen der Einkommens- und Vermögenssteuern der Gemeinde ab diesem Jahr per Ende Oktober versandt, und nicht mehr wie bisher per Ende November. In diesem Jahr ist der Versand durch den Kanton per 26. Oktober vorgesehen. An den gesetzlichen Zahlungsfristen per Ende Januar und Ende Mai des Folgejahres ändert sich nichts.