6. November 2019
Da mit Ablauf der Frist zum fakultativen Referendum keine Eingabe an die Gemeindekanzlei gemacht wurde, erwachsen die Beschlüsse des Grossen Landrates vom 3. Oktober 2019 einerseits zur Entflechtung der Sportanlagen zwischen DDO und Gemeinde sowie andererseits zur Attraktivitätssteigerung des Davosersees in Rechtskraft.

An seiner Sitzung vom 3. Oktober 2019 hat der Grosse Landrat die folgenden beiden Geschäfte verabschiedet:

  • Entflechtung der Sportanlagen zwischen DDO und Gemeinde (mit 14 Ja-Stimmen, 0 Nein, 0 Enthaltung)
  • Massnahmen zur Attraktivitätssteigerung des Davosersees (mit 14 Ja-Stimmen, 0 Nein, 0 Enthaltung)

Diese beiden Beschlüsse unterstanden dem fakultativen Referendum. Die Unterlagen des Grossen Landrates dazu sind auf den Webseiten www.gemeinde-davos.ch abrufbar ("Politik & Verwaltung", Seite "Grosser Landrat", Link "Sitzungsunterlagen", Link "Unterlagen Download" zum 03.10.2019). Innerhalb der Referendumsfrist ist bei der Gemeindekanzlei kein Begehren eingereicht worden, ein dem fakultativen Referendum unterstellter Beschluss sei der Urnenabstimmung zu unterbreiten.

Die beiden Beschlüsse des Grossen Landrates erwachsen somit in Rechtskraft.