Aufhebung des generellen Feuerverbots im Freien
Ab dem 25. März 2020 galt auf dem gesamten Kantonsgebiet ein generelles Feuerverbot. Davon ausgenommen war lediglich der Siedlungsraum, sofern ein Waldabstand von 50 m eingehalten wurde.
Unter das Feuerverbot fielen auch alle offiziellen Feuerstellen. Die Feuerstellen bzw. der dort bereitgestellte Holzvorrat waren durch die Gemeinde abgesperrt worden. Ab sofort ist Grillieren wieder erlaubt und die Feuerstellen sind freigegeben worden.
Wir wünschen viel Spass und die entsprechende Vorsicht beim Grillieren.