Die schriftlichen Unterlagen an den Grossen Landrat liegen ab sofort zur Einsichtnahme im 1. Stock des Rathauses während der Büroöffnungszeiten auf. Diese Unterlagen sind auch via Webseiten
www.gemeinde-davos.ch abrufbar ("Politik & Verwaltung", Seite "Grosser Landrat", Link "Sitzungsunterlagen", Link "Unterlagen Download" 07.12.2017 [Traktandum Separatrechnungen] und 25.08.2016 [Traktandum Eisbahnprojekt]).
300 stimmberechtigte Einwohnerinnen und Einwohner können innert 30 Tagen nach der amtlichen Bekanntmachung vom 12. Dezember 2017 in der Davoser Zeitung bei der Gemeindekanzlei das Begehren stellen, ein dem fakultativen Referendum unterstellter Beschluss sei der Urnenabstimmung zu unterbreiten (Art. 7b Landschaftsverfassung).