27. Juli 2018
Aufgrund der in Graubünden vorherrschenden akuten Flur- und Waldbrandgefahr wird in Davos ein absolutes Feuerverbot verhängt. Ein absolutes Verbot beinhaltet jegliche Art von Feuer im Freien. Es betrifft insbesondere auch das Zünden von Feuerwerk und das Grillieren im Freien.

Der Kleine Landrat hat als einzige Ausnahme von diesem allgemeinen Verbot festgelegt, dass Gas- und Elektrogrills auf Balkonen und Terrassen im Siedlungsgebiet erlaubt sind. Ausserdem sind Bauarbeiten im Freien, welche Funkflug verursachen (Schweissen, Schleifen etc.), mit den nötigen Brandschutzmassnahmen gestattet.

Im Kanton Graubünden sind seit mehreren Wochen ergiebige Niederschläge ausgeblieben. Zudem haben schönes Sommerwetter und windreiche Tage die Waldböden und das Unterholz sehr stark austrocknen lassen. Feuer können bei diesen Bedingungen leicht ausser Kontrolle geraten und sich sehr schnell ausbreiten. Das Amt für Wald und Naturgefahren Graubünden stellt deshalb eine akute Flur- und Waldbrandgefahr fest und hat ein absolutes Feuerverbot für Gebiete mit Wald und in Waldesnähe ausgesprochen. Ausserdem haben mehrere Gemeinden im Kanton ein absolutes Feuerverbot im Freien erlassen (www.awn.gr.ch).

Da die Wettervorhersagen für die kommenden Tage bis über den 1. August hinaus wenig Niederschlag ankünden, ist keine Entschärfung der gegenwärtigen Lage in Sicht. Das anhaltend schöne Wetter schenkt Einheimischen und Gästen viele Vorzüge des Sommers. Der akuten Flur- und Waldbrandgefahr ist andererseits in der Beurteilung des Kleinen Landrates entsprechende Aufmerksamkeit zu schenken und die notwendigen Konsequenzen zu ziehen. Der Kleine Landrat beschliesst daher ab Samstag, 28. Juli 2018, bis auf Widerruf ein absolutes Feuerverbot im Freien. Dies beinhaltet insbesondere auch im Freien Feuerwerk jeglicher Art abzubrennen, Feuer zu entfachen (auch an öffentlichen Grillstellen) oder Höhenfeuer zu betreiben. Raucherwaren und Feuerzeuge dürfen nicht weggeworfen werden.

Der Kleine Landrat beschliesst zu diesem allgemeinen Verbot einzig zwei Ausnahmen:

  1. Gas- und Elektrogrills auf Balkonen und Terrassen in Siedlungsgebieten sind gestattet.
  2. Bauarbeiten im Freien, welche Funkflug verursachen (Schweissen, Schleifen etc.) sind mit den notwendigen Brandschutzmassnahmen gestattet.

Auskunftsstelle für die Gemeinde Davos: Tel. 081 414 30 31 von 08.00 Uhr bis 22.00 Uhr