6. Oktober 2019

An seiner Sitzung vom 3. Oktober 2019 hat der Grosse Landrat die folgenden beiden Geschäfte verabschiedet:

  • Entflechtung der Sportanlagen zwischen DDO und Gemeinde (mit 14 Ja-Stimmen, 0 Nein, 0 Enthaltung)
  • Massnahmen zur Attraktivitätssteigerung des Davosersees (mit 14 Ja-Stimmen, 0 Nein, 0 Enthaltung)

Diese beiden Beschlüsse unterstehen dem fakultativen Referendum, gemäss Art. 12a Bst. c bzw. Bst. b der Landschaftsverfassung (DRB 10). Die schriftlichen Unterlagen an den Grossen Landrat liegen ab sofort zur Einsichtnahme im 1. Stock des Rathauses während der Büroöffnungszeiten auf. Diese Unterlagen sind auch via Webseiten www.gemeinde-davos.ch abrufbar ("Politik & Verwaltung", Seite "Grosser Landrat", Link "Sitzungsunterlagen", Link "Unterlagen Download" zum 03.10.2019).

300 stimmberechtigte Einwohnerinnen und Einwohner können innert 30 Tagen nach der amtlichen Bekanntmachung in der Davoser Zeitung bei der Gemeindekanzlei das Begehren stellen, ein dem fakultativen Referendum unterstellter Beschluss sei der Urnenabstimmung zu unterbreiten (Art. 7b der Landschaftsverfassung).