8. Juni 2021
Unsere Farn- und Blütenpflanzen sind sehr wertvoll. Sie erfreuen nicht nur Augen und Gemüt, sondern sie unterstützen die Entwicklung des Bodens, schützen vor Erosion, bilden Sauerstoff und versorgen Menschen und Tiere mit Energie. Unsere Flora wird aber durch menschliche Aktivitäten bedroht. Anstand und Gesetz verpflichten uns dazu, die Pflanzen zu schützen.
Pflanzenschutz allgemein
Die Schweiz zählt rund 3000 wildlebende Farn- und Blütenpflanzen, wovon etwa ein Drittel auch im Gebiet der Gemeinde Davos vorkommt. Die Pflanzen zeigen sich an den verschiedensten Natur- und Kulturstandorten, sei es auf Berggipfeln, am Wasser, in Mähwiesen oder am Strassenrand.

Das Natur- und Heimatschutzgesetz fordert Massnahmen, welche verhindern sollen, dass einheimische Pflanzenarten aussterben. Eine dieser Massnahmen ist der strikte Schutz besonders gefährdeter Arten.

Auf dem Gebiet der Gemeinde Davos sind die folgenden Arten geschützt:

Mannsschild (alle Arten), Gletscher-Nelke, Pracht-Nelke, Sonnentau (alle Arten), Himmelsherold, Alpen-Mannstreu, Türkenbund, Orchideen (alle Arten), Braungrünstieliger Streifenfarn, Keilblättriger Streifenfarn, Straussblütige Glockenblume, Echter Seidelbast, Wollgras (alle Arten), Schwalbenwurzenzian, Edelweiss, Fieberklee, Fettblatt (alle Arten), Aurikel.

Das unberechtigte Pflücken, Ausgraben oder Beschädigen dieser Pflanzen ist untersagt.

Bewilligungspflicht
Das Sammeln wildwachsender Pflanzen zu Erwerbszwecken bedarf der Bewilligung der zuständigen kommunalen Behörde. Das Sammeln von Beeren, Tee- und Heilkräutern im ortsüblichen Umfange sind ausgenommen, soweit es sich nicht um geschützte Arten handelt.

Pflanzenschutzgebiet Flüelaberg
Im Gebiet Flüelaberg gilt strikter Pflanzenschutz. Hier ist jedes Pflücken, Ausgraben und Ausreissen wildwachsender Pflanzen aller Arten untersagt.

Übertretungen
Für die Überwachung und Einhaltung der Bestimmungen zum Schutz der Pflanzen sorgen die Organe der Polizei, des Forstdienstes, der Jagd- und Fischereiaufsicht sowie die Hilfsaufseherinnen und Hilfsaufseher. Zuwiderhandlungen werden mit Busse geahndet.



Weiterführende Informationen
Publikationen Pflanzenschutz

Wollgras

Zugehörige Objekte

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