18. August 2016
Gemäss Artikel 13a des Gesetzes über die Jagd und den Wildschutz im Kanton Graubünden (Jagdgesetz) dürfen Jagdwaffen nur an den seitens der Gemeinden bezeichneten Orten und nur nach Abschluss der obligatorischen Haftpflichtversicherung (Art. 5 Kant. Jagdgesetz) eingeschossen werden.
Im Benehmen mit der Sektion Davos des Bündner Kantonalen Patentjägerverbandes hat der Kleine Landrat die sektionseigene Anlage Schmelzboden/Landgut als offiziellen und ausschliesslichen Schiessplatz für Jagdwaffen bezeichnet. Die Waffen können eingeschossen werden am:

Samstag, 27. August 2016 von 14.00 - 16.00 Uhr.

Das Einschiessen steht unter der Aufsicht der Organe der Sektion Davos des BKPJV, deren Anweisungen Folge zu leisten ist (Vorweisung des Versicherungsausweises). Jäger, die im Jahre 2015 die Jagd ausgeübt haben und über die Kollektivpolice bei der Allianz Suisse pflichtversichert sind, gelten aufgrund der Versicherungsbedingungen noch als versichert. Im Übrigen findet das Reglement des BKPJV für die Durchführung von Jagdschiessen Anwendung.