13. Oktober 2017
Der Kleine Landrat beabsichtigt, folgende Verkehrsbeschränkung auf Gemeindegebiet einzuführen:
Parkieren verboten (Sig. 2.50)
Zusatztafel: Nachtparkverbot vom 1. Dezember bis 30. April, in der Zeit von 03:00 Uhr bis 07:00 Uhr
  • Davos Dorf, Flüelastrasse, Parkplatz Stilli, Parzelle 940 (ca. 12 Parkplätze)

Parkieren gegen Gebühr (Sig. 4.20) Zentrale Parkuhr
Täglich von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Gebühren CHF 1.00 pro Stunde, maximale Parkzeit 10 Stunden
  • Davos Dorf, Flüelastrasse, Parkplatz Stilli, Parzelle 940 (ca. 12 Parkplätze)

Mit dieser Massnahme soll ein öffentlicher Parkplatz mit ca. 12 Plätzen betrieben und unterhalten werden. In Anlehnung an einen geltenden Grundsatz des Grossen Landrates wird dieser Parkplatz ordentlich geführt und kostenpflichtig werden.

Die geplante Verkehrsbeschränkung wurde vorgängig am 6. Oktober 2017 von der Kantonspolizei gestützt auf Art. 3 Abs. 3 und 4 Strassenverkehrsgesetz und Art. 7 Abs. 1 und 2 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr und Art. 4 der Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr genehmigt.

Die beabsichtigte Verkehrsanordnung liegt während 30 Tagen seit der Veröffentlichung im Rathaus öffentlich auf. Einwendungen und Stellungnahmen im Zusammenhang mit der geplanten Verkehrsanordnung können innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Kleinen Landrat, Berglistutz 1, Postfach, 7270 Davos Platz 1, eingereicht werden. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen entscheidet die Gemeinde und publiziert ihren Beschluss im Kantonsamtsblatt mit einer Rechtsmittelbelehrung an das Verwaltungsgericht.