28. Mai 2019

An seiner Sitzung vom 23. Mai 2019 hat der Grosse Landrat die folgenden beiden Geschäfte verabschiedet:

  • Anpassung der Ansätze der Gästetaxe (mit 12 Ja-Stimmen, 0 Nein, 1 Enthaltung)
  • Einmaliger, nicht rückzahlbarer Betriebsbeitrag von 2 Millionen Franken an die Spital Davos AG (mit 14 Ja-Stimmen, 0 Nein, 0 Enthaltung)

Diese beiden Beschlüsse unterstehen dem fakultativen Referendum, gemäss Art. 7 Abs. 3 des Gästetaxengesetzes (DRB 23) bzw. gemäss Art. 12a Bst. b der Landschaftsverfassung (DRB 10). Die schriftlichen Unterlagen an den Grossen Landrat liegen ab sofort zur Einsichtnahme im 1. Stock des Rathauses während der Büroöffnungszeiten auf. Diese Unterlagen sind auch hier abrufbar.

300 stimmberechtigte Einwohnerinnen und Einwohner können innert 30 Tagen nach der amtlichen Bekanntmachung bei der Gemeindekanzlei das Begehren stellen, ein dem fakultativen Referendum unterstellter Beschluss sei der Urnenabstimmung zu unterbreiten (Art. 7b der Landschaftsverfassung).

Davos, 28. Mai 2019, namens der Gemeinde Davos: Landammann Tarzisius Caviezel / Landschreiber Michael Straub