4. September 2019
Die kommunale "Volksinitiative für mehr bezahlbare Wohnungen in Davos" ist gemäss den gesetzlichen Bestimmungen zustande gekommen.

Ein Komitee, bestehend aus den fünf Personen Ladina Alioth, Rita Gianelli, Mara Sprecher, Nando Tam und Linda Zaugg meldete bei der Landschaftskanzlei eine kommunale Volksinitiative mit dem Titel "Volksinitiative für mehr bezahlbare Wohnungen in Davos" an. Die amtliche Publikation der Volksinitiative erfolgte am 24. Mai 2019 in der Davoser Zeitung. Die Sammelfrist für die Unterschriften dauerte bis zum 23. August 2019.

Das Initiativkomitee überreichte dem Landammann und dem Landschreiber am 22. August 2019 fristgerecht die unterzeichneten Unterschriftenlisten. Die Unterschriftensammlung ist damit be­endet.

Nach Angaben des Initiativkomitees wurden rund 705 Unterzeichnungen eingereicht. Gemäss Prüfung der 74 Unterschriftenlisten durch die Landschaftskanzlei wurden 705 eingereichte Unter­zeichnungen festgestellt. Davon wurden 622 Unterzeichnungen von stimmberechtigten Personen als gültig anerkannt. 83 Unterzeichnungen sind ungültig (23 × kein Schweizer Bürgerrecht, 21 × Mehrfachunterzeichnung, 10 × kein Wohnort in Davos, 9 × Person nicht identifizierbar, 8 × von gleicher Hand, 8 × Wochenaufenthalter, 3 × Minderjährigkeit, 1 × Todesfall).

Die vorschriftsmässig angemeldete Volksinitiative erfüllt somit gemäss Landschaftsverfassung Art. 7 und Art. 7a in Verbindung mit Art. 54ff des Gesetzes über die politischen Rechte im Kanton Graubünden die geforderten Bedingungen. Insbesondere wurden mehr als die vorgeschriebenen 500 gültigen Unterzeichnungen eingereicht. Ab dem Datum der Einreichung der Volksinitiative, 22. August 2019, hat die Gemeinde gemäss kantonalem Gesetz 18 Monate Zeit, die Volksinitiative zu beurteilen, einen Bericht zu erstellen und via Grossem Landrat bzw. Volksabstimmung einen Entscheid herbeizuführen.

Die Volksinitiative stellt folgendes Begehren: "Die Gemeinde Davos sorgt dafür, dass auf mindestens einem der folgenden zentral gelegenen Grundstücke (Areal Parkplatz Metz, Werkhof EWD AG, Bolgenstrasse 1) innerhalb von maximal vier Jahren nach Annahme dieser Initiative neue Wohnungen zur Kostenmiete (gemäss Davoser Rechtsbuch 60.04 Art. 9 Abs. 3, Stand 1. April 2019) entstehen. Die Gemeinde kann zur Erfüllung dieses Auftrags Grundstücke günstig im Baurecht abgeben oder selber Wohnungen bauen. Schwerpunktmässig sollen attraktive und preisgünstige Angebote für Familien und Personen in Ausbildung entstehen."