Verkehrsanordnung, öffentliche Bekanntmachung
Der Kleine Landrat beabsichtigt, folgende Verkehrsbeschränkung auf Gemeindegebiet einzuführen:
Zone Halten verboten (2.59.1)
Montag bis Samstag jeweils von 00.00 Uhr bis 05.00 Uhr und von 11.30 Uhr bis 24.00 Uhr
- Davos, ab Bahnhofstrasse Parzelle 840 bis Promenade Parzelle 117(Erweiterung Parzelle 840, St. Theodul Park bis Parzelle 712, Promenade 149A)
- Davos, Talstrasse, Parzelle 160 bis Parzelle 337
(Erweiterung Parzelle 350, Talstrasse 22 bis Parzelle 337, Talstrasse 26)
Zone Parkieren verboten (2.59.1)
Zusatztafel: Ausgenommen signalisierte und markierte Parkplätze
- Flächendeckend in Davos Dorf und Davos Platz, ab Ortsbeginn
Die bestehende Halteverbotszone auf den Teilbereichen Promenade und Talstrasse hat sich sehr bewährt. Um den Missbrauch des Zeitfensters für den Güterverkehr durch Personenwagen zu unterbinden und den ‟Tafelwald“ zu eliminieren, ist die klare Signalisation von Parkverbotszonen im ganzen Gemeindegebiet von Vorteil.
Die geplante Verkehrsbeschränkung wurde vorgängig am 2. Juli 2019 von der Kantonspolizei gestützt auf Art. 3 Abs. 3 und 4 des Strassenverkehrsgesetzes, Art. 6 Abs. 1 und 2 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr und Art. 4 der Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr genehmigt.
Die beabsichtigte Verkehrsanordnung liegt während 30 Tagen seit der Veröffentlichung im Rathaus, Kanzlei, 1. Stock, öffentlich auf. Einwendungen und Stellungnahmen im Zusammenhang mit der geplanten Verkehrsanordnung können innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Kleinen Landrat, Berglistutz 1, Postfach, 7270 Davos Platz 1, eingereicht werden. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen entscheidet die Gemeinde und publiziert ihren Beschluss im Kantonsamtsblatt mit einer Rechtsmittelbelehrung an das Verwaltungsgericht.