3. März 2020

Mittlerweile ist es auch innerhalb der Schweiz zu Übertragungen des neuen Coronavirus gekommen, etwa im Wallis und in Graubünden. Das BAG empfiehlt der Bevölkerung deshalb in seiner Kampagne „So schützen wir uns“ zusätzliche Verhaltens- und Hygieneregeln.

Die Kampagne wechselt ab sofort von der bisherigen Farbe Gelb auf Rot. Die bisherigen Hygieneregeln „Gründlich Händewaschen“, „In Taschentuch oder Armbeuge husten und niesen“, „bei Fieber und Husten zu Hause bleiben“, «Händeschütteln vermeiden» und «Nur nach telefonischer Anmeldung in Arztpraxis oder Notfallstation» wurden jetzt um eine weitere Regel erweitert: "Abstand halten" (Zum Beispiel: ältere Menschen durch genügend Abstand schützen, beim Anstehen Abstand halten, bei Sitzungen Abstand halten). 

Da eine Ansteckung mit heftigen grippeähnlichen Begleiterscheinungen, die im schlimmsten Fall zum Tod führen können, verbunden ist, müssen Ansteckungen bestmöglich verhindert werden. Die Führung zur Bekämpfung und Eindämmung einer möglichen Epidemie liegt bei den Gesundheitsbehörden der Eidgenossenschaft und des Kantons.

Es ist von einer weiteren Zunahme auszugehen. Der Bundesrat hat deshalb bereits am 28. Februar 2020 sämtliche öffentlichen und privaten Veranstaltungen mit mehr als 1'000 teilnehmenden Personen verboten. Der Bündner Regierungsrat hat zudem auf Kantonsgebiet auch Anlässe unter 1'000 Personen mit überregionalem Charakter und/oder internationaler Beteiligung verboten. Veranstalter von Anlässen unter 1'000 Personen ohne überregionalem Charakter und/oder internationaler Beteiligung sind verpflichtet, mit den zuständigen kantonalen Behörden eine vorgängige Risikoabwägung bezüglich der Durchführung des Anlasses vorzunehmen. Der Kontakt für die Veranstalter läuft über das Kontaktformular (https://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/djsg/ga/coronavirus/Seiten/Kontakt.aspx) auf der Webseite www.gr.ch/coronavirus. Diese Massnahmen gelten vorerst bis zum 15. März 2020.

Gemäss kantonalem Gesundheitsgesetz, Art. 6 Abs. 2 Buchstabe g, sind die Gemeinden zuständig für die Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen. Entsprechend dem gesetzlichen Auftrag überwacht der Kleine Landrat die Situation in Davos. Er steht dazu in engem Kontakt mit kantonalen Behörden und dem Spital Davos. Da das Coronavirus bislang in Davos noch nicht aufgetreten ist, sind zusätzlich zu den Massnahmen von Bund und Kanton keine weiteren Massnahmen speziell für Davos zu verfügen. Der Kleine Landrat ist sich aber der Situation bewusst, dass die Lage jederzeit ändern kann. Im Moment ist Davos aber kein Sonderfall.

Der Kleine Landrat rät der Davoser Bevölkerung und allen Gästen, die empfohlenen Hygienemassnahmen – insbesondere mehrmaliges, tägliches, gründliches Händewaschen – ernsthaft zu befolgen. Informieren Sie sich zudem auf der Webseite des Bundesamts für Gesundheit über alle aktuellen Aspekte zum neuen Coronavirus (https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov.html#60848528).

Wir ersuchen alle Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste der Landschaft Davos, die verantwortungsvollen und schwierigen Bestrebungen der Behörden von Bund, Kanton und Gemeinde zu unterstützen und einfache Hygienemassnahmen unbedingt umzusetzen.

Icon So schützen wir uns

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