13. März 2020
Die Skigebiete und Bergbahnen im Kanton Graubünden müssen ihren Betrieb per sofort einstellen. Dies hat der Bundesrat am Freitagnachmittag verfügt.

Die Kantonsregierung hatte in ihrer Verfügung vom Freitagnachmittag einen Betrieb bis Sonntag erlaubt. Der Bund seinerseits verfügte zeitgleich, dass auch Skigebiete als Veranstalter nur 100 Personen zulassen dürften, was einer faktischen Schliessung der Skigebiete und Bergbahnen gleichkommt. Die Bundesregelung steht über der Kantonsregelung.

Da der Grundsatzentscheid der Kantonsregierung zur Schliessung der Skigebiete weiterhin besteht, hat der kantonale Führungsstab nun entschieden, dass Skigebiete und Bergbahnen ihren Betrieb per sofort einstellen müssen. Der kantonale Führungsstab bedauert die vorübergehende Rechtsunsicherheit. Sie entstand durch die zeitgleichen Entscheide von Bund und Kanton.