22. März 2020
Die Gebührenpflicht bei Parkplätzen auf öffentlichem Grund wird per sofort aufgehoben. Der Kleine Landrat wird die Aufhebung widerrufen, sobald sich in Davos die heutige ausserordentliche Lage wieder zum Besseren wendet.

Der Bundesrat hat am 16. März 2020 die Situation zum Coronavirus in der Schweiz zur ausserordentlichen Lage erklärt und einschneidende Massnahmen und Vorgaben zur Eindämmung der Coronavirus-Epidemie erlassen. Massnahmen wie die Schliessung von Verkaufsgeschäften und weiteren Betrieben sowie Vorgaben zur Hygiene und zur sozialen Distanz treffen die Unternehmungen in Davos wie auch die Bevölkerung gleichermassen heftig.

Die Gemeinde setzt diese Massnahmen und Vorgaben konsequent um. Es ist mit einer verschärften Situation über mehrere Wochen zu rechnen. Bei der Gemeindepolizei wird nur das absolut notwendige Personal im Dienst behalten. Zu den Aufgaben der Gemeindepolizei kommen aber in den kommenden Wochen vermehrt Kontrollaufgaben und Hilfeleistungen an Dritte hinzu, zum Teil gemeinsam mit der Kantonspolizei Graubünden.

Um den Alltag mit seinen aktuell besonderen Herausforderungen für Betriebe und Bevölkerung möglichst zu vereinfachen, aber auch das Aufgaben-Portfolio der Gemeindepolizei auf das Notwendigste zu beschränken, wird die Gebührenpflicht bei Parkplätzen auf öffentlichem Grund per sofort aufgehoben. Von der Aufhebung der Gebührenpflicht nicht betroffen sind die Parkhäuser.

Die Gebührenpflicht wird wieder eingeführt, sobald die ausserordentliche Lage aufgehoben, Massnahmen und Vorgaben zur Eindämmung der Coronavirus-Epidemie gelockert werden oder die Situation in Davos sich offensichtlich gebessert hat.