12. Juni 2020
Der Kleine Landrat erteilte am vergangenen Dienstag eine Bewilligung zur Durchführung eines Jazzkonzerts in der Grossen Stube am Freitagabend, 10. Juli 2020, zwischen 16:00 und 18:00 Uhr, gestützt auf die sehr guten Erfahrungen mit den Konzerten des Vorjahres und des Vorvorjahres.

Neben dem vom Bundesrat verlangten Schutzkonzept für Veranstaltungen zur Begegnung der Coronavirus-Epidemie knüpfte der Kleine Landrat die Bewilligung an verschiedene Auflagen. So beträgt die maximale Belegung der Grossen Stube im Rahmen dieses Konzerts 60 Personen plus Musiker. Im Vorraum und dem Treppenhaus dürfen sich während dem Konzert maximal 15 Personen aufhalten. Die betreute Saalöffnung findet bereits mindestens 60 Minuten vor Konzertbeginn statt. Eine Bestuhlung des Raumes mit nummerierten Sitzplätzen ist obligatorisch. Es wird von Davos Klosters Sounds Good eine Präsenzliste geführt mit Namen, Vornamen, Adresse und Telefonnummer der Besucher sowie der Nummer des zugewiesenen Sitzplatzes. Eine Skizze gibt Auskunft, wo sich die nummerierten Sitzplätze im Saal befinden. Wer Husten oder andere Krankheitssymptome hat, erhält keinen Zugang zum Konzert bzw. wird aus dem Saal hinausbegleitet. Rauchen ist untersagt und der schmale Zugangsbereich muss freigehalten werden.

Der Kleine Landrat ist der Ansicht, dass trotz der Auflagen ein Konzert erfolgreich durchgeführt werden kann. Es ist bedauerlich, dass die Sitzanzahl in der Grossen Stube trotz der grossen Nachfrage von Jazzfreunden auf die Hälfte, also 60 Plätze, beschränkt werden muss, aber dies ist der Bekämpfung der Coronavirus-Epidemie geschuldet.

 

Jazzkonzert von Davos Klosters Sounds Good in der Grossen Stube vom 20. Juli 2018
Jazzkonzert von Davos Klosters Sounds Good in der Grossen Stube vom 20. Juli 2018