 |
|
 |
 |
 |
 |
 |
Es sind nachbenannte Baugespanne errichtet worden. Die Pläne können im Rathaus, Gemeindebauamt, eingesehen werden. Wer ein unmittelbares, durch das öffentliche Recht geschütztes Interesse hat, kann gegen die Bauvorhaben innert 20 Tagen öffentlich-rechtliche Einsprache erheben. Privatrechtliche Einsprachen werden auf den Zivilweg verwiesen.
Baupublikationen vom 13.07.2012 (~20KB)
|
|
 |
 |
 |
|
 |