30. November 2025

Grosse Stimmbeteiligung

Ausgegeben wurden von der Gemeindekanzlei 6'630 Stimmrechtsausweise. Davon gingen 6384 Stimmrechtsausweise an Personen in Davos und 246 Stimmrechtsausweise an Schweizerinnen und Schweizer im Ausland. Die 6384 Davoserinnen und Davoser Stimmberechtigten erhielten 5931 Briefwahl-Unterlagen und 449 E-Voting-Unterlagen.

Unter den 246 Davoser Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern gibt es derzeit lediglich 22 E-Voterinnen und E-Voter. Mit einem speziellen Schreiben wurden die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer extra auf die Möglichkeit des E-Voting aufmerksam gemacht. Gerade Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer erhalten beim Benutzen von E-Voting einen besonderen Vorteil: Die Stimmabgabe kommt nämlich mit Sicherheit noch rechtzeitig vor dem Abstimmungssonntag an, was bei der papierigen Briefpost alles andere als sicher ist und uns auch die Erfahrung lehrt.

Die Stimmbeteiligung war am höchsten bei der kommunalen Abstimmungsvorlage zur Verkehrsdrehscheibe und erreichte 53,37 %. Eine Stimmbeteiligung von mehr als 50 % ist in Davos ein überdurchschnittlicher, sehr guter Wert. Diese Vorlage hat somit von allen fünf Abstimmungsvorlagen die meisten Stimmberechtigten zur Stimmabgabe bewegen können. Die Brieflich- bzw. Urnenwählenden wiesen eine Stimmbeteiligung von 51,27 % auf, die E-Voting-Nutzenden erzielten eine Stimmbeteiligung von 81,51 %. Damit kommen die Davoser E-Voterinnen und E-Voter zum zweiten Mal (nach der Volksabstimmung vom September 2025) auf eine sagenhafte Stimmbeteiligung von über 80 %. Wie ist das möglich? E-Voting wird offenbar von Personen als Abstimmungsweg gewählt, die überdurchschnittlich "politisch" sind und konsequent an Volksabstimmungen teilnehmen. E-Voting ist aber auch einfach auszuüben und scheint Spass zu machen.

Wie wurde abgestimmt

Der Rücklauf der Stimmunterlagen (Stimmabgaben) geschah über die drei möglichen Stimmkanäle wie folgt:

Briefliche Stimmabgabe   87,8 %
Stimmabgabe an der Urne     1,5 %
E-Voting   10,7 %
  100,0 %

Was nicht ganz rund lief

Das waren die grössten Missgeschicke der Stimmberechtigten:

  • 14 Stimmberechtigte, die brieflich abstimmten, haben vergessen, den Stimmrechtsausweis zu unterzeichnen. Damit waren alle ausgefüllten Stimmzettel ungültig. Bei den Stimmberechtigten, die nicht unterzeichnen, handelt es sich von Volksabstimmungswochenende zu Volksabstimmungswochenende immer wieder um andere Personen. Es geht hier nicht um Unwissenheit sondern vielmehr um Situationen mit Stress oder Zeitdruck, welche zu diesem Missgeschick führen.
  • 11 Stimmberechtigte haben ihr Abstimmungscouvert am Sonntag nach 11:00 Uhr beim Rathaus eingeworfen. Damit waren diese Stimmabgaben wertlos. Sie nahmen nicht an der Auswertung teil. Da Abstimmungen und Wahlen mit knappen Resultaten ausgehen können, ist das peinlich genaue Einhalten der rechtlichen Grundlagen wichtig. Der Schluss der Volksabstimmung ist in Davos seit langer Zeit Sonntag, 11:00 Uhr. Dann schliesst die Urne im Rathaus und dann wird der Briefkasten beim Rathauseingang ein letztes Mal geleert. Die amtliche Mitteilung in der Davoser Zeitung zur Volksabstimmung, die Gemeindewebseite, der Stimmrechtsausweis und die kommunale Abstimmungsbroschüre (letzte Seite) weisen stets erneut darauf hin.
  • Rund 15 bis 20 Stimmberechtigte haben bei der kantonalen Variantenabstimmung (betreffend goldenem Fallschirm für Regierungsmitglieder) bei der Stichfrage zwei Kreuze gemacht. Hier ging es aber nicht um die Frage, was man alles unterstützen möchte, sondern um die Frage welche Variante man lieber möchte. Es war also nur 1 Kreuz zu machen. 2 Kreuze bei dieser Frage konnten somit nicht ausgewertet werden und wurden als "leere" Stimmabgabe gewertet. Der übrige Stimmzettel mit den Fragen zur Volksinitiative und zum Gegenvorschlag blieb aber weiterhin gültig. (Es ist schon viele Jahre her seit der letzten Variantenabstimmung, somit ist das Verfahren auch nicht so geläufig. Am 8. März 2026 kommt es aber bereits zur nächsten Variantenabstimmung mit der Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)» und dem direkten Gegenentwurf mit einem Bundesbeschluss über die schweizerische Währung und die Bargeldversorgung. Die letzte Variantenabstimmung auf Bundesebene fand anlässlich der Volksabstimmung vom 28. November 2010 statt mit der «Ausschaffungsinitiative» und einem Gegenvorschlag.)

Wo E-Voterinnen und E-Voter anderer Meinung sind

Die E-Voting-Nutzenden unterschieden sich in ihrer Meinung von den Brieflich- und Urnenwählenden bei zwei der fünf Abstimmungsvorlagen. Die Vorlage Verkehrsdrehscheibe wurde von den E-Voting-Nutzenden mit 64,01 % angenommen, während die Brieflich- und Urnenwählenden die Vorlage Verkehrsdrehscheibe mit 53,07 % ablehnten. Bei der kantonalen Vorlage zum goldenen Fallschirm für Regierungsmitglieder haben die Davoser E-Voterinnen und E-Voter die Volksinitiative sowie den Gegenvorschlag angenommen und haben in der Stichfrage dem Gegenvorschlag den Vorzug gegeben. Bekanntlich kam es aber auch in Davos anders, weil die Brieflich- und Urnenwählenden den Gegenvorschlag ablehnten und der angenommenen Initiative den Vorzug gaben.

 

Am Montagmorgen nach der Volksabstimmung befinden sich etliche zu spät eingeworfene Abstimmungscouverts im Gemeindebriefkasten.
Am Montagmorgen nach der Volksabstimmung befinden sich etliche zu spät eingeworfene Abstimmungscouverts im Gemeindebriefkasten.