Informationen

Datum
13. Juni 2021, 9.30 Uhr - 11.00 Uhr
Kontakt
Gemeindekanzlei, Tel. 081 414 30 40
Ergebnis

Die Ergebnisse werden unmittelbar nach der Auszählung auf dieser Webseite aufgeschaltet.

Vorlagen auf Bundesebene (Teilergebnis Davos)

Volksinitiative "Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung - Keine Subventionen für den Pestizid- und den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz"

Abgelehnt
Ergebnis
Die Ergebnisse werden unmittelbar nach der Auszählung auf dieser Webseite aufgeschaltet.
Beschreibung

Damit Landwirtschaftsbetriebe vom Bund Direktzahlungen erhalten, müssen sie eine Reihe von Umweltauflagen einhalten. Dieser sogenannte ökologische Leistungsnachweis umfasst unter anderem Auflagen zu Pflanzenschutz, Düngung, Tierhaltung und Biodiversität. Dem Initiativkomitee gehen die Auflagen zu wenig weit. Seines Erachtens wird mit den Direktzahlungen eine Landwirtschaft unterstützt, die der Umwelt und dem Trinkwasser schadet.
Die Initiative will die Umwelt und das Trinkwasser besser schützen. Direktzahlungen sollen nur noch unter folgenden Voraussetzungen ausgerichtet werden: Landwirtschaftsbetriebe müssen pestizidfrei produzieren, sie dürfen in der Tierhaltung Antibiotika weder vorbeugend noch regelmässig einsetzen und sie müssen in der Lage sein, ihre Tiere ausschliesslich mit Futter zu ernähren, das sie selber produzieren. So soll verhindert werden, dass zu viel Mist und Gülle anfallen. Auch die landwirtschaftliche Forschung, Beratung und Ausbildung sollen auf diese Ziele ausgerichtet werden. Die Initiative könnte zu einer Verringerung der Produktion im Inland führen. In diesem Fall müssten zur ausreichenden Ernährung der Schweizer Bevölkerung mehr Lebensmittel importiert werden. Keine Auswirkungen hätte die Initiative auf Landwirtschaftsbetriebe, die keine Direktzahlungen erhalten.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 36,85 %
1'537
Nein-Stimmen 63,15 %
2'634
Stimmberechtigte
6'801
Stimmbeteiligung
61.74%
Ebene
Bund
Art
Initiative
Name
Abstimmungsbotschaft Bund 13-06-2021 Download 0 Abstimmungsbotschaft Bund 13-06-2021
Ergebnis_eidgenoessische_Abstimmung_vom_13.06.2021.pdf Download 1 Ergebnis_eidgenoessische_Abstimmung_vom_13.06.2021.pdf

Volksinitiative "Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide"

Abgelehnt
Beschreibung

Pestizide werden eingesetzt, um Pflanzen, Tiere, Menschen und Materialien vor schädlichen oder unerwünschten Organismen und Krankheitserregern zu schützen. Damit Pestizide die Gesundheit und die Umwelt nicht belasten, werden sie genau geprüft. Nur von den Behörden zugelassene Produkte dürfen gebraucht werden. Auch die korrekte Verwendung wird kontrolliert. Den Initiantinnen und Initianten reichen diese Vorgaben nicht.
Die Initiative will synthetische Pestizide in der Schweiz verbieten. Vom Verbot betroffen wären die Landwirtschaft, die Lebensmittelproduktion und die Verarbeitung von Lebensmitteln, die Pflege von öffentlichen Grünanlagen und privaten Gärten sowie der Schutz von Infrastrukturen wie Bahngeleisen. Nicht erlaubt wäre zudem der Import von Lebensmitteln, die im Ausland mithilfe von synthetischen Pestiziden hergestellt wurden oder solche enthalten. Spätestens nach zehn Jahren müsste das Verbot vollständig umgesetzt sein. Bis dann dürfte der Bundesrat Ausnahmen bewilligen, wenn die Landwirtschaft, die Bevölkerung oder die Natur massiv bedroht wären, zum Beispiel bei einer ausserordentlichen Versorgungsknappheit.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 36,76 %
1'532
Nein-Stimmen 63,24 %
2'636
Stimmberechtigte
6'801
Stimmbeteiligung
61.70%
Ebene
Bund
Art
Initiative
Name
Abstimmungsbotschaft Bund 13-06-2021 Download 0 Abstimmungsbotschaft Bund 13-06-2021
Ergebnis_eidgenoessische_Abstimmung_vom_13.06.2021.pdf Download 1 Ergebnis_eidgenoessische_Abstimmung_vom_13.06.2021.pdf

Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz)

Angenommen
Beschreibung

Im Februar 2020 erreichte die Coronapandemie die Schweiz. Die Zahl der schweren Erkrankungen stieg rasch an. Der Bundesrat ergriff Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung sowie zur Unterstützung von Menschen und Unternehmen, die unter den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie litten. Er musste schnell handeln. Weil das Epidemiengesetz nicht für alle Massnahmen die gesetzliche Grundlage bot, stützte er sich auch auf Notrecht. Die Verfassung sieht für eine solche Krisensituation Notrecht vor. Allerdings ist dieses zeitlich befristet. Um die Massnahmen weiterführen zu können, erarbeiteten Bundesrat und Parlament das Covid-19-Gesetz. Das Parlament nahm es im September 2020 an und erklärte es für dringlich. Damit trat es sofort in Kraft.
Das Gesetz erteilt dem Bundesrat zusätzliche Kompetenzen, um die Coronapandemie zu bekämpfen, und vor allem, um deren negative Auswirkungen auf Gesellschaft und Wirtschaft zu mildern. Darin sind die Massnahmen enthalten, die für Bundesrat und Parlament zur Bewältigung der Pandemie und der Wirtschaftskrise weiterhin nötig sind. Das Gesetz regelt insbesondere verschiedene Finanzhilfen für Menschen und Unternehmen. Die wichtigsten sind die Kurzarbeitsentschädigung, die Ent schädigung des Erwerbsausfalls, die Härtefall hilfen sowie die Unterstützung von Kultur und Sport. Das Gesetz ist befristet. Weil gegen das Gesetz das Referendum zustande gekommen ist, wird darüber abgestimmt.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 62,70 %
2'557
Nein-Stimmen 37,30 %
1'521
Stimmberechtigte
6'801
Stimmbeteiligung
60.96%
Ebene
Bund
Art
Fakultatives Referendum
Name
Abstimmungsbotschaft Bund 13-06-2021 Download 0 Abstimmungsbotschaft Bund 13-06-2021
Ergebnis_eidgenoessische_Abstimmung_vom_13.06.2021.pdf Download 1 Ergebnis_eidgenoessische_Abstimmung_vom_13.06.2021.pdf

Bundesgesetz über die Verminderung von Treibhausgasemissionen (CO2-Gesetz)

Angenommen
Beschreibung

Mit dem Klimawandel steigen die Temperaturen auf der ganzen Welt an. Die Hauptursache dafür ist der Ausstoss von Treibhausgasen, insbesondere von Kohlendioxid (CO2). Dieses entsteht beispielsweise durch das Heizen mit Erdöl oder das Verbrennen von Kerosin beim Fliegen. In der Schweiz bekommen vor allem die Landwirtschaft und der Tourismus den Klimawandel stark zu spüren. Hitzetage, Trockenheit und Überschwemmungen nehmen zu, Schneemangel und Erdrutsche häufen sich. Bundesrat und Parlament wollen darum den CO2-Ausstoss der Schweiz weiter senken. Dieses Ziel wollen sie mit dem neuen CO2-Gesetz (Totalrevision) erreichen. Dagegen wurde das Referendum ergriffen.
Mit dem revidierten CO2-Gesetz knüpft die Schweiz an ihre bisherige Klimapolitik an und verstärkt diese. Das Gesetz enthält verschiedene Massnahmen, um den CO2-Ausstoss bis 2030 weiter zu senken. Es setzt weiterhin auf die Kombination von finanziellen Anreizen, Investitionen und neuen Technologien. Klimafreundliches Verhalten wird belohnt. Wer hingegen viel CO2 verursacht, zum Beispiel wer viel fliegt, zahlt mehr. Investitionen in Gebäude und Infrastrukturen werden unterstützt und innovative Firmen gefördert. Dadurch können etwa Gebäude saniert und Ladestationen für Elektroautos gebaut werden. Beim Verkehr sorgt das Gesetz dafür, dass Fahrzeuge auf den Markt kommen, die weniger Benzin und Diesel verbrauchen.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 50,19 %
2'065
Nein-Stimmen 49,81 %
2'049
Stimmberechtigte
6'801
Stimmbeteiligung
61.26%
Ebene
Bund
Art
Fakultatives Referendum
Name
Abstimmungsbotschaft Bund 13-06-2021 Download 0 Abstimmungsbotschaft Bund 13-06-2021
Ergebnis_eidgenoessische_Abstimmung_vom_13.06.2021.pdf Download 1 Ergebnis_eidgenoessische_Abstimmung_vom_13.06.2021.pdf

Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus

Angenommen
Beschreibung

Seit den Anschlägen von Paris im Jahr 2015 haben terroristisch motivierte Täter in Europa mehrere Dutzend Attentate verübt. Laut dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) bleibt die Terrorbedrohung auch in der Schweiz erhöht. Heute kann die Polizei in der Regel erst einschreiten, wenn eine Person eine Straftat begangen hat. Um terroristische Anschläge verhindern zu können, haben Bundesrat und Parlament eine neue rechtliche Grundlage geschaffen: Künftig kann die Polizei präventiv besser eingreifen. Wegen Grundrechtsbedenken wurde gegen das neue Gesetz das Referendum ergriffen.
Das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus ermöglicht es den Behörden, gegen Personen vorzugehen, von denen eine terroristische Gefahr ausgeht. Diesen terroristischen Gefährdern können unter anderem eine Meldepflicht oder ein Kontakt- oder Ausreiseverbot auferlegt werden. Im äussersten Fall kann jemand auch unter Hausarrest gestellt werden. Der Hausarrest muss immer von einem Gericht bewilligt werden. Hat ein Kanton, der NDB oder allenfalls eine Gemeinde konkrete und aktuelle Anhaltspunkte für eine terroristische Gefahr, kann die zuständige Behörde die neuen Massnahmen beim Bundesamt für Polizei (fedpol) beantragen. Die betroffene Person kann gegen jede angeordnete Massnahme beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde einreichen. Gemäss Bundesrat und Parlament ist die Vorlage mit den Grund- und Menschenrechten vereinbar.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 62,25 %
2'523
Nein-Stimmen 37,75 %
1'530
Stimmberechtigte
6'801
Stimmbeteiligung
60.83%
Ebene
Bund
Art
Fakultatives Referendum
Name
Abstimmungsbotschaft Bund 13-06-2021 Download 0 Abstimmungsbotschaft Bund 13-06-2021
Ergebnis_eidgenoessische_Abstimmung_vom_13.06.2021.pdf Download 1 Ergebnis_eidgenoessische_Abstimmung_vom_13.06.2021.pdf

Vorlagen auf kantonaler Ebene (Teilergebnis Davos)

Neues Wahlsystem für den Grossen Rat, Teilrevision der Kantonsverfassung

Angenommen
Ergebnis
Die Ergebnisse werden unmittelbar nach der Auszählung auf dieser Webseite aufgeschaltet.
Beschreibung

Der Kanton Graubünden muss das Wahlverfahren für die 120 Mitglieder des Grossen Rats auf die nächsten Erneuerungswahlen im Jahr 2022 anpassen. Das Bundesgericht stellte mit Urteil vom 29. Juli 2019 fest, dass das heute in Graubünden angewendete Majorzverfahren mit 39 Wahlkreisen teilweise der Bundesverfassung widerspricht (BGE 145 I 259).

Die zur Abstimmung gelangende Teilrevision der Kantonsverfassung sieht vor, dass der Grosse Rat künftig nach dem Verhältniswahlverfahren (Proporz) gewählt wird. Zudem wird der Gesetzgeber ermächtigt, ein Mindestquorum und eine Majorzbedingung festzulegen.

Die Ausgestaltung des neuen Wahlsystems erfolgt in einem neuen Grossratswahlgesetz, das aber nicht Gegenstand der vorliegenden Volksabstimmung ist. Dieses Gesetz sieht die Sitzzuteilung nach der Methode des «Doppelten Pukelsheim» vor. Dabei werden die Sitze so zugeteilt, dass einerseits die Parteien über das ganze Kantonsgebiet proportional zu ihren Wähleranteilen Sitze erhalten (sogenannte Oberzuteilung) und andererseits die Wahlkreise proportional zu den Bevölkerungszahlen vertreten werden (sogenannte Unterzuteilung). Als Wahlkreise können die bisherigen 39 Kreise beibehalten werden. Gewählt wird mittels Listen. Wählbar sind nur Personen, die auf einer Liste des entsprechenden Wahlkreises stehen.

Das Grossratswahlgesetz sieht weiter ein Quorum (Wähleranteil) von drei Prozent vor, das eine Partei auf Kantonsebene erreichen muss, um an der Sitzverteilung teilnehmen zu können. Vorgesehen ist auch eine sogenannte Majorzbedingung. Danach bekommt in jedem Wahlkreis die stimmenstärkste Partei mindestens einen Sitz, sofern sie gesamtkantonal Anspruch auf genügend Sitze hat. Die Majorzbedingung garantiert, dass in einem Einerwahlkreis der eine Sitz zwingend an die in diesem Wahlkreis stimmenstärkste Partei geht. Nicht vorgesehen sind Listenverbindungen. Sie sind im «Doppelten Pukelsheim» unnötig.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 87,35 %
3'266
Nein-Stimmen 12,65 %
473
Stimmberechtigte
6'801
Stimmbeteiligung
57.40%
Ebene
Kanton
Art
Obligatorisches Referendum
Name
Abstimmungsbotschaft Kanton 13-06-2021 Download 0 Abstimmungsbotschaft Kanton 13-06-2021
Ergebnis_kantonale_Abstimmung_vom_13.06.2021.pdf Download 1 Ergebnis_kantonale_Abstimmung_vom_13.06.2021.pdf

Volksinitiative "Für eine naturverträgliche und ethische Jagd"

Abgelehnt
Beschreibung

Die Volksinitiative wurde fast genau ein Jahr nach der Sonderjagdinitiative am 26. August 2014 bei der Standeskanzlei eingereicht. Sie unterstützt die Anliegen der Sonderjagdinitiative, geht aber noch weiter. Die Initiative wird insbesondere durch den Verein «Wildtierschutz Schweiz» getragen und unterstützt, welcher sich als Interessenvertreter des offensiven internationalen Tierschutzes sieht. Ziel der Initiative ist eine «humanere Jagd», die die natürlichen Bedürfnisse der Wildtiere respektiert. Gemäss Initiative entwickelt sich die Jagd in eine immer brutalere und unverantwortlichere Richtung. So würden neueste Erkenntnisse zeigen, dass mehr Jagddruck eine höhere Reproduktion zur Folge hat, weshalb der unangebrachte Jagddruck gesenkt werden müsse.

Die Volksinitiative zielt auf eine Teilrevision des kantonalen Jagdgesetzes in mehreren Punkten. Kern der Initiative bilden die Ausdehnung des Schutzes von Mutter- und Jungtieren, die Ausdehnung der Schonzeiten für alle Wildtiere und die Abschaffung der Vogeljagd sowie der Pass- und der Sonderjagd. Bei der Ausübung der Jagd sollen neben dem Schutz von Mutter- und Jungtieren die Aspekte des Tierschutzes grundsätzlich stärkere Beachtung finden (Treffsicherheitsnachweis, Einführung bleifreier Munition, Einführung von Blutalkoholgrenzwerten). Schliesslich verlangt die Initiative ein Jagdteilnahmeverbot für Kinder bis 12 Jahren, die Einschränkung von regulierenden Eingriffen durch die Wildhut bei Wildschäden sowie eine Parität zwischen Tierschützern / Jägern einerseits sowie Nichtjägern anderseits im Amt für Jagd und Fischerei sowie in der Jagdkommission. Mit dem Namen der Initiative wird signalisiert, dass die heutige Jagd weder naturverträglich sei, noch einen hohen ethischen Standard habe.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 21,03 %
835
Nein-Stimmen 78,97 %
3'136
Stimmberechtigte
6'801
Stimmbeteiligung
59.45%
Ebene
Kanton
Art
Initiative
Name
Abstimmungsbotschaft Kanton 13-06-2021 Download 0 Abstimmungsbotschaft Kanton 13-06-2021
Ergebnis_kantonale_Abstimmung_vom_13.06.2021.pdf Download 1 Ergebnis_kantonale_Abstimmung_vom_13.06.2021.pdf

Stärkung der familienergänzenden Kinderbetreuung – Aufhebung des Gesetzes über Mutterschaftsbeiträge

Abgelehnt
Beschreibung

Im Jahr 2003 trat das Gesetz über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden (BR 548.300) in Kraft. Im Jahr 2005 führte der Bund die Mutterschaftsentschädigung (MSE) ein. Diese Massnahmen haben zum Ziel, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. Das im Jahr 1992 eingeführte kantonale Gesetz über Mutterschaftsbeiträge (BR 548.200) hingegen setzt negative Erwerbsanreize. Es setzt das Signal, dass die Berufstätigkeit des betreuenden Elternteils grundsätzlich nicht erwünscht sei, und steht im Widerspruch zur heutigen Politik, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren. Deshalb besteht Handlungsbedarf.

Die Aufhebung des Gesetzes über Mutterschaftsbeiträge und die zusätzliche Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung berücksichtigen die aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen. Beide Elternteile sollen die Möglichkeit haben zu arbeiten. Die Aufhebung geht mit flankierenden Massnahmen im Bereich der Sozialhilfe und der familienergänzenden Kinderbetreuung einher. Durch die Stärkung der familienergänzenden Kinderbetreuung ermöglicht es der Kanton, Familie und Beruf besser miteinander zu vereinbaren. Die Nachteile für die aktuell Anspruchsberechtigten der Mutterschaftsbeiträge werden durch Verbesserungen in der Sozialhilfe entschärft. Familien am Existenzminimum werden gezielt unterstützt. Zur Verhinderung einer finanziellen Lastenverschiebung zu den Gemeinden werden gezielte Massnahmen ergriffen. Die Umsetzung soll insgesamt kostenneutral erfolgen.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 48,06 %
1'762
Nein-Stimmen 51,94 %
1'904
Stimmberechtigte
6'801
Stimmbeteiligung
56.89%
Ebene
Kanton
Art
Fakultatives Referendum
Name
Abstimmungsbotschaft Kanton 13-06-2021 Download 0 Abstimmungsbotschaft Kanton 13-06-2021
Ergebnis_kantonale_Abstimmung_vom_13.06.2021.pdf Download 1 Ergebnis_kantonale_Abstimmung_vom_13.06.2021.pdf

Kommunale Vorlagen

Teilrevision der Ortsplanung zum Zentrum Guggerbach

Angenommen
Beschreibung

Die Stiftung Zentrum Guggerbach Davos, die das Alterszentrum führt, hat im Jahr 2018 eine Nachbarparzelle erwerben können. Auf diesem Grund soll nun in absehbarer Zeit ein Erweiterungsbau entstehen, der mit neuen Nutzungsmöglichkeiten den Bewohnerinnen und Bewohnern des Zentrums zu Diensten stehen soll. Zudem soll eine Tiefgarage mit Parkplätzen für Bewohnerinnen und Bewohner sowie für Gäste erstellt werden. Als Grundlage dazu soll die erworbene Parzelle mit der Grundbuchnummer 110 in dieselbe Zone eingeordnet werden, in welcher sich sämtliche übrigen Gebäude des Zentrums Guggerbach befinden.

Auf der für den Erweiterungsbau des Zentrums Guggerbach vorgesehenen Parzelle Nr. 110 steht heute ein Chalet, welches als erhaltenswert eingestuft wird. Solche Gebäude dürfen von Gesetzes wegen nur dann entfernt werden, wenn ein besonderes öffentliches Interesse besteht und wenn sichergestellt wird, dass als Ersatzneubau wieder ein architektonisch qualitativ hochwertiges Gebäude entsteht. Die Davoser Behörden sehen das besondere öffentliche Interesse an einer zeitgemässen Infrastruktur für die ältere Generation als klar gegeben. Im Gegenzug wird im Falle eines geplanten Abbruchs des erhaltenswerten Chalets ein qualitätssicherndes Verfahren durchgeführt.

Gegenstand dieser Umzonungsvorlage ist die Parzelle Nr. 110. Sie grenzt direkt an das Grundstück des Zentrums Guggerbach und ergänzt dieses in günstiger Weise. Deshalb hat das Alterszentrum die Parzelle Nr. 110 vor wenigen Jahren erworben und möchte darauf einen Erweiterungsbau zugunsten der Bewohnerinnen und Bewohner des Zentrums erstellen. Grosser Landrat und Kleiner Landrat unterstützen die Weiterentwicklung des Alterszentrums. Es ist ein Glücksfall, dass eine direkt angrenzende Parzelle durch das Zentrum Guggerbach erworben werden konnte. Nun soll diese Parzelle in die gleiche Bauzone wie die bestehenden Gebäude des Alterszentrums zugeordnet werden. Das Chalet, das bei einem Erweiterungsbau weichen müsste, gilt zwar als erhaltenswert. Grosser Landrat und Kleiner Landrat sind sich jedoch einig, dass überwiegende öffentliche Interessen vorliegen, die dem Erweiterungsbau den Vorzug geben. Der Kleine Landrat wird sicherstellen, dass ein allfälliger Neubau gemäss den gesetzlichen Vorgaben hochstehenden architektonischen Anforderungen wird genügen müssen. Aus diesen Gründen unterbreiten Kleiner Landrat und Grosser Landrat diese Vorlage einmütig der Volksabstimmung.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 84,87 %
3'113
Nein-Stimmen 15,13 %
555
Stimmberechtigte
6'607
Stimmbeteiligung
56.67%
Ebene
Gemeinde
Art
Obligatorisches Referendum
Name
Abstimmungsbotschaft Gemeinde 13-06-2021 Download 0 Abstimmungsbotschaft Gemeinde 13-06-2021
Ergebnis_kommunale_Abstimmung_13-06-2021.pdf Download 1 Ergebnis_kommunale_Abstimmung_13-06-2021.pdf

Teilrevision der Ortsplanung zum Skigebiet Parsenn, Erweiterung der Beschneiungsanlage Palüda und Pistenverlegung

Angenommen
Beschreibung

Mit der vorliegenden Teilrevision der Ortsplanung sollen in Ergänzung zum Ende Dezember 2018 erlassenen Gesamtkonzept Beschneiung die notwendigen Anpassungen der Wintersportzone für den vorgesehenen Ausbau der Beschneiungsanlage Palüda sowie die Pistenkorrektur beim Friedhof geschaffen werden.

Die Totalrevision der Zonenplanung ist eine grosse Aufgabe, die der Kleine Landrat in den nächsten Jahren umsetzen will. Um jedoch zwischen den Totalrevisionen wichtige Projekte und Entwicklungen nicht abwürgen zu müssen, sind punktuelle Revisionen wie zum Skigebiet Parsenn notwendig. Um die Talabfahrt besser zu führen und sicherer zu gestalten, sind planerische Anpassungen im Siedlungsgebiet notwendig. Da es sich um ein sensibles Gebiet handelt, sind entsprechend viele Vorgaben zu erfüllen. Die entsprechenden Gutachten und Prüfungsberichte liegen vor. Grosser Landrat und Kleiner Landrat sind einstimmig zum Schluss gelangt, dass die vorgeschlagenen planerischen Anpassungen notwendig und sinnvoll sind, um das Gesamtkonzept Beschneiung für das Parsenngebiet zu vervollständigen, und zu einem spürbaren Mehrwert für die Wintersporttreibenden und den Davoser Tourismus führen.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 81,93 %
2'974
Nein-Stimmen 18,07 %
656
Stimmberechtigte
6'607
Stimmbeteiligung
56.11%
Ebene
Gemeinde
Art
Obligatorisches Referendum
Name
Abstimmungsbotschaft Gemeinde 13-06-2021 Download 0 Abstimmungsbotschaft Gemeinde 13-06-2021
Ergebnis_kommunale_Abstimmung_13-06-2021.pdf Download 1 Ergebnis_kommunale_Abstimmung_13-06-2021.pdf

Teilrevision der Ortsplanung Gadastatt, Davos Dorf, Festlegung Gewässerraum

Angenommen
Beschreibung

Diese Vorlage, die die Nutzungen in einem Gebiet mit zwei nachbarlichen Parzellen sichern will, führt zu zwei selbstständigen Abstimmungsvorlagen: Einerseits soll mit einer bestimmten Festlegung der Gewässerraumzone die Baureife der Parzelle Nr. 738 erreicht werden. Andererseits soll aufgrund eines entsprechenden Antrags der Eigentümer die Parzelle Nr. 737 ausgezont und der Landwirtschaftszone zugewiesen werden. Dadurch soll der Fortbestand des landwirtschaftlichen Gewerbes der Grundeigentümer mittelfristig gesichert werden, ohne dass der Betrieb dem Druck ausgesetzt wird, das Land einer Bebauung zuzuführen.

Die Anpassung der Gewässerraumzone bei Parzelle Nr. 738 eröffnet der Gemeinde die Möglichkeit, dass 11 Erstwohnungen erstellt werden und eine schwer zu erschliessende Parzelle nicht einfach brachliegen bleibt. Die Davoser Behörden haben viele Varianten geprüft, so dass diese Parzelle erschlossen und baureif wird, ohne die in der Nähe vorbeiführende Langlaufloipe berührt wird. Die Kosten der Erschliessung trägt die Eigentümerin. Die Bauparzelle ist günstig gelegen und attraktiver Wohnraum in Zentrumsnähe von Davos Dorf ist entsprechend nachgefragt. Infrastrukturen wie Schulen, Läden und Dienstleistungsangebote sind leicht erreichbar und die Anbindung an den öffentlichen Verkehr und das Strassennetz ist gut.

Angesichts der Einschätzung zur Nutzung der Parzelle Nr. 738 für eine Bebauung mag die gleichzeitige Auszonung der Nachbarparzelle Nr. 737 widersprüchlich erscheinen. Immerhin ist im Hinblick auf den Fortbestand eines Landwirtschaftsbetriebs der Erhalt von Flächen, die als Kulturland besonders wertvoll sind, ein ebenfalls gewichtiges Interesse der Raumplanung. Die zur Auszonung vorgesehene Parzelle liegt am Rand der Bauzone und grenzt an grössere Freiflächen im Talgrund, so dass kein singulärer Zonenteil entsteht. Ihre Zuweisung in die Landwirtschaftszone ist somit schlüssig und hat keine nachteiligen Auswirkungen auf die anstehende Gesamtrevision der Zonenordnung.

Die Davoser Behörden unterbreiten diese beiden Vorlagen der Volksabstimmung in der Absicht, eine jahrzehntealte Problematik zweier grosser, schwierig zu erschliessender Bauparzellen einer sinnvollen Lösung zuzuführen. Einerseits können neue Erstwohnungen für die Davoser Bevölkerung entstehen, andererseits wird eine zusammenhängende, ebene und hochwertige Landwirtschaftsfläche geschützt.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 79,90 %
2'791
Nein-Stimmen 20,10 %
702
Stimmberechtigte
6'607
Stimmbeteiligung
55.06%
Ebene
Gemeinde
Art
Obligatorisches Referendum
Name
Abstimmungsbotschaft Gemeinde 13-06-2021 Download 0 Abstimmungsbotschaft Gemeinde 13-06-2021
Ergebnis_kommunale_Abstimmung_13-06-2021.pdf Download 1 Ergebnis_kommunale_Abstimmung_13-06-2021.pdf

Teilrevision der Ortsplanung Gadastatt, Davos Dorf, Zuweisung zur Landwirtschaftszone

Angenommen
Ergebnis
Die Ergebnisse werden unmittelbar nach der Auszählung auf dieser Webseite aufgeschaltet.
Beschreibung

Diese Vorlage, die die Nutzungen in einem Gebiet mit zwei nachbarlichen Parzellen sichern will, führt zu zwei selbstständigen Abstimmungsvorlagen: Einerseits soll mit einer bestimmten Festlegung der Gewässerraumzone die Baureife der Parzelle Nr. 738 erreicht werden. Andererseits soll aufgrund eines entsprechenden Antrags der Eigentümer die Parzelle Nr. 737 ausgezont und der Landwirtschaftszone zugewiesen werden. Dadurch soll der Fortbestand des landwirtschaftlichen Gewerbes der Grundeigentümer mittelfristig gesichert werden, ohne dass der Betrieb dem Druck ausgesetzt wird, das Land einer Bebauung zuzuführen.

Die Anpassung der Gewässerraumzone bei Parzelle Nr. 738 eröffnet der Gemeinde die Möglichkeit, dass 11 Erstwohnungen erstellt werden und eine schwer zu erschliessende Parzelle nicht einfach brachliegen bleibt. Die Davoser Behörden haben viele Varianten geprüft, so dass diese Parzelle erschlossen und baureif wird, ohne die in der Nähe vorbeiführende Langlaufloipe berührt wird. Die Kosten der Erschliessung trägt die Eigentümerin. Die Bauparzelle ist günstig gelegen und attraktiver Wohnraum in Zentrumsnähe von Davos Dorf ist entsprechend nachgefragt. Infrastrukturen wie Schulen, Läden und Dienstleistungsangebote sind leicht erreichbar und die Anbindung an den öffentlichen Verkehr und das Strassennetz ist gut.

Angesichts der Einschätzung zur Nutzung der Parzelle Nr. 738 für eine Bebauung mag die gleichzeitige Auszonung der Nachbarparzelle Nr. 737 widersprüchlich erscheinen. Immerhin ist im Hinblick auf den Fortbestand eines Landwirtschaftsbetriebs der Erhalt von Flächen, die als Kulturland besonders wertvoll sind, ein ebenfalls gewichtiges Interesse der Raumplanung. Die zur Auszonung vorgesehene Parzelle liegt am Rand der Bauzone und grenzt an grössere Freiflächen im Talgrund, so dass kein singulärer Zonenteil entsteht. Ihre Zuweisung in die Landwirtschaftszone ist somit schlüssig und hat keine nachteiligen Auswirkungen auf die anstehende Gesamtrevision der Zonenordnung.

Die Davoser Behörden unterbreiten diese beiden Vorlagen der Volksabstimmung in der Absicht, eine jahrzehntealte Problematik zweier grosser, schwierig zu erschliessender Bauparzellen einer sinnvollen Lösung zuzuführen. Einerseits können neue Erstwohnungen für die Davoser Bevölkerung entstehen, andererseits wird eine zusammenhängende, ebene und hochwertige Landwirtschaftsfläche geschützt.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 84,83 %
2'958
Nein-Stimmen 15,17 %
529
Stimmberechtigte
6'607
Stimmbeteiligung
55.06%
Ebene
Gemeinde
Art
Obligatorisches Referendum
Name
Abstimmungsbotschaft Gemeinde 13-06-2021 Download 0 Abstimmungsbotschaft Gemeinde 13-06-2021
Ergebnis_kommunale_Abstimmung_13-06-2021.pdf Download 1 Ergebnis_kommunale_Abstimmung_13-06-2021.pdf