Informationen

Datum
26. September 2021, 9.30 Uhr - 11.00 Uhr
Kontakt
Gemeindekanzlei, Tel. 081 414 30 40
Beschreibung

In Davos wird über total 3 Vorlagen abgestimmt: 2 eidgenössische und 1 kommunale Abstimmungsvorlage. 

Ergebnis

Die Ergebnisse werden unmittelbar nach der Auszählung auf dieser Webseite aufgeschaltet.

Vorlagen auf Bundesebene (Teilergebnis Davos)

Volksinitiative "Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern"

Abgelehnt

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 30,07 %
942
Nein-Stimmen 69,93 %
2'191
Stimmberechtigte
6'760
Stimmbeteiligung
47.01%
Ebene
Bund
Art
Initiative
Name
Abstimmungsbotschaft Bund 26-09-2021 Download 0 Abstimmungsbotschaft Bund 26-09-2021
Ergebnis_eidgenoessische_Abstimmung_26-09-2021.pdf Download 1 Ergebnis_eidgenoessische_Abstimmung_26-09-2021.pdf

Ehe für alle, Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches

Angenommen

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 62,28 %
1'958
Nein-Stimmen 37,72 %
1'186
Stimmberechtigte
6'760
Stimmbeteiligung
47.34%
Ebene
Bund
Art
Fakultatives Referendum
Name
Abstimmungsbotschaft Bund 26-09-2021 Download 0 Abstimmungsbotschaft Bund 26-09-2021
Ergebnis_eidgenoessische_Abstimmung_26-09-2021.pdf Download 1 Ergebnis_eidgenoessische_Abstimmung_26-09-2021.pdf

Kommunale Vorlagen

Neuregelung der Amtszeitbeschränkungen

Angenommen
Beschreibung

Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger wählen die Mitglieder des Grossen Landrats und des Kleinen Landrats sowie die Mitglieder des Schulrats für eine jeweils vierjährige Amtsdauer. Insgesamt kann eine Person der gleichen Gemeindebehörde oder Kommission aber höchstens 12 Jahre und den erwähnten Gemeindebehörden insgesamt höchstens 24 Jahre angehören. Die Amtszeitbeschränkung ist bereits seit dem Jahr 2003 in der Gemeindeverfassung verankert und wurde auch in die totalrevidierte Gemeindeverfassung, welche am 1. Januar 2020 in Kraft getreten war, übernommen. Mit der zeitlichen Begrenzung der Behördentätigkeit möchte man dem Ausbau von Machtpositionen entgegenwirken und verspricht sich neue Impulse in den politischen Prozessen sowie eine Verjüngung der Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger. Das Prinzip der Amtszeitbeschränkung ist verbreitet und gilt beispielsweise auch für die Mitglieder des Regierungsrats des Kantons Graubünden.

Die geltende Regelung zur Amtszeitbeschränkung wurde über einen parlamentarischen Vorstoss hinterfragt und eine Anpassung der Gemeindeverfassung angeregt. Künftig soll die Amtsdauer als Mitglied des Schulrats oder einer Kommission nicht mehr an die Höchstdauer der Amtszeit von 24 Jahren angerechnet werden. Zudem soll es künftig auch möglich sein, dass ein Mitglied des Kleinen Landrats nach zwei Amtsperioden maximal zwei weitere Amtsperioden als Landammann erfüllt, so dass die Amtszeit im Kleinen Landrat in diesem Fall insgesamt 16 Jahre betragen kann. Nach zwei Amtsperioden als Mitglied des Kleinen Landrats wäre bislang eine Kandidatur als Landammann oft gar nicht mehr möglich. Im Gegensatz zum halbamtlichen Dienst eines Mitgliedes des Kleinen Landrats steht die Frau Landammann oder der Herr Landammann nämlich im Vollamt. Die damit verbundene berufliche Umstellung wäre in vielen Fällen kaum tragbar, da man wegen der heutigen Amtszeitbeschränkung nach vier Jahren als Landammann ohnehin aus der Behörde ausscheiden müsste und schon wieder vor einem beruflichen Neuanfang stehen würde.

Für eine Anpassung der Amtszeitbeschränkung muss die entsprechende Verfassungsbestimmung revidiert werden. Aufgrund der übergeordneten kantonalen Bestimmungen unterliegt eine solche Vorlage der obligatorischen Volksabstimmung.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 78,14 %
2'141
Nein-Stimmen 21,86 %
599
Stimmberechtigte
6'563
Stimmbeteiligung
42.77%%
Ebene
Gemeinde
Art
Obligatorisches Referendum
Name
Abstimmungsbotschaft Gemeinde 26-09-2021 Download 0 Abstimmungsbotschaft Gemeinde 26-09-2021
Ergebnis_kommunale_Abstimmung_26-09-2021.pdf Download 1 Ergebnis_kommunale_Abstimmung_26-09-2021.pdf