Tierhaltung
Tiere sind artgerecht und so zu halten, dass niemand in unzumutbarer Weise belästigt wird und weder Menschen, noch andere Tiere oder Sachen gefährdet werden.

Meldepflicht
Jeder Hund muss von der Halterin oder dem Halter beim Ordnungsamt  gemeldet werden. Bei einem Besitzerwechsel ist die neue Halterin oder der neue Halter innert 14 Tagen zur Meldung verpflichtet. Die Gebührenpflicht beginnt, sobald ein Hund vier Monate alt ist.

Hundetaxe
Wer einen Hund besitzt, hat eine Taxe zu entrichten. Die Hundetaxe beträgt je Hund CHF 120.- pro Jahr, für jeden weiteren Hund CHF 240.-. 
Für besondere Funktionen ausgebildete und anerkannte Hunde sind von der Taxe befreit. Die Gemeinde Davos legt die Einzelheiten fest.

Bei der Anmeldung von Hunden müssen Ersthundebesitzer/innen bei der Gemeinde ein Konto bei der AMICUS-Datenbank erstellen lassen. Bei der Registrierung ist der Impfausweis vorzuweisen. Hundehalter/innen, welche einen Hund besitzen oder besessen haben, verfügen bereits über ein bestehendes Konto.

Zugehörige Objekte