Unterhaltungslotterie

Seit 1. Januar 2021 ist die neue Geldspielgesetzgebung in Kraft. Neu sind Unterhaltungslotterien und Tombolas nicht mehr bewilligungs- sondern nur noch meldepflichtig. Das Meldeformular ist mindestens 10 Tage vor der geplanten Durchführung dem Amt für Migration und Zivilrecht, Grabenstrasse 1, 7000 Chur, E-Mail: info@afm.gr.ch, einzureichen.

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