Beabsichtigen Sie, unsere Gemeinde zu verlassen?

Sie haben folgende Möglichkeiten dies innert 14 Tagen mitzuteilen:

Schweizer Staatsangehörige erscheinen persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle mit dem Schriftenempfangsschein oder Aufenthaltsausweis und erhalten den bei der Gemeinde deponierten Heimatschein oder Wohnsitzausweis (Heimatausweis) wieder zurück.

Oder Sie verwenden das Online Formular (siehe unten)

Sowie kann die Abmeldung über eUmzugCH vorgenommen werden 

 

Bei Wegzug ins Ausland ist für alle EinwohnerInnen die persönliche Vorsprache am Schalter der Einwohnerkontrolle notwendig. Ausländische Staatsängehörige mit einer B- oder C-Bewilligung bringen den Ausländerausweis sowie die ausgefüllte und unterzeichnete Abmelde-Erklärung mit.

 

Zugehörige Objekte