Sie sind neu nach Davos gezogen?

Herzlich willkommen in unserer schönen Gemeinde!

Neu in unsere Gemeinde zugezogene Personen haben sich Schweizer Bürger innert 14 Tagen seit dem Zuzug oder ausländische Staatsangehörige spätestens am 1. Arbeitstag persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle der Gemeinde Davos zu melden.

Sie bringen folgende Schriften mit:

Schweizerische Staatsangehörige:
(Niederlassung)
Heimatschein
Familienausweis / Familienbüchlein (Kopie)

Ausländische Staatsangehörige:
gültiger Reisepass (EG / EFTA auch Identitätskarte)
EG / EFTA Gesuch A1
Drittstaaten Gesuch B1
Ausländerausweis sofern vorhanden
Versicherungsnachweis einer Schweizerischen Krankenkasse

Wochenaufenthalter
Wohnsitzausweis (Heimatausweis) / Interimsausweis Ihrer Wohngemeinde

Zugehörige Objekte