Die Einwohnerkontrolle stellt für den Aufenthalt in einer anderen Gemeinde (Studien-, Wochen-, Heimaufenthalt) einen Wohnsitzausweis (Heimatausweis) aus. Der Wohnsitzausweis (Heimatausweis) muss am Aufenthaltsort hinterlegt werden.

Gebühr: Fr. 20.00

Bitte senden Sie den abgelaufenen Wohnsitzausweis (Heimatausweis) an die Einwohnerkontrolle, damit die Verlängerung vorgenommen werden kann.
Bei Abmeldung am Aufenthaltsort ist der Wohnsitzausweis (Heimatausweis) der Einwohnerkontrolle zurückzugeben.

Zuständiges Amt: Bevölkerungsdienste

Zugehörige Objekte