Begriff
Das Taxigesetz regelt den gewerbsmässigen Personen- und Gepäcktransport mit Motorfahrzeugen ohne feste Route oder Fahrplan.

Bewilligungspflicht
Wer auf Stadtgebiet einen Taxibetrieb führen möchte, benötigt eine Betriebsbewilligung (Taxibewilligung), die auf schriftliches Gesuch hin vom Kleinen Landrat Davos erteilt wird.

Verantwortlichkeit
Die Inhaber:innen einer Betriebsbewilligung sind verpflichtet, für einen sicheren und einwandfreien Taxibetrieb und die Einhaltung der Vorschriften zum Taxiwesen zu sorgen.

Sie sind zudem dafür verantwortlich, dass in ihrem Betrieb nur Taxilenker:innen beschäftigt werden, welche die gesetzlichen Bedingungen erfüllen. Sie haben das Fahrpersonal über die gesetzlichen Rechte und Pflichten zu instruieren und die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen.

Zugehörige Objekte

Name
Taxigesetz Download 0 Taxigesetz
Merkblatt betreffend die Pflichten des Taxilenkers in der Landschaft Davos Download 1 Merkblatt betreffend die Pflichten des Taxilenkers in der Landschaft Davos