Festwirtschaft

Eine Festwirtschaftsbewilligung ist erforderlich für:

a) die Abgabe von Speisen oder Getränken zum Konsum an Ort und Stelle.
b) das Überlassen von Örtlichkeiten zum Konsum von mitgebrachten oder angelieferten Speisen oder Getränken.
c) die Durchführung von Veranstaltungen, an denen mitgebrachte oder angelieferte Speisen oder Getränke konsumiert werden.

Die Abgabe von Speisen oder Getränken im privaten geschlossenen Bereich ist bewilligungspflichtig, soweit sie gewerbsmässig erfolgt.

Bitte beachten Sie das Infoblatt Festwirtschaften, Märkte und Verkauf im Freien des Amtes für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit des Kantons Graubünden.

Die Bewilligungsgebühr der Gemeinde beträgt pro Tag CHF 50.00. Bei Abgabe von gebrannten Wassern wird vom Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit GR eine zusätzliche Gebühr erhoben.

Das Gesuch muss mindestens 14 Tage im Vorab beim Ordnungsamt eingereicht werden.


Verlängerung der Polizeistunde

Auf Gesuch hin kann das Ordnungsamt bzw. der Kleine Landrat längere Öffnungszeiten (Tages- oder Saisonbewilligungen) ausstellen. Das Gesuch muss mindestens einen Monat im Voraus beim Ordnungsamt eingereicht werden.

Zugehörige Objekte

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