Für den Bau einer Solaranlage können verschiedene Verfahren zur Anwendung kommen. Die Wahl des Verfahrens wird durch das Hochbauamt der Gemeinde Davos getroffen und stützt sich auf die Raumplanungsverordnung sowie den Solarleitfaden des Kantons Graubünden.

Die Gestaltungsempfehlungen des Solarleitfadens werden in der Beurteilung der Gesuche ebenfalls berücksichtigt. Ein erhöhtes Augenmerk wird dabei auf den Umgang mit möglichen Freiflächen zwischen sowie um die installierten Panelen gelegt.

Ergänzend zum Solarleitfaden ist festzuhalten, dass Gesuche von aufgeständerten Solaranlagen auf Flachdächern bis zu 1.70 m Höhe ab der Dachfläche bewilligt werden.

Gesuche können direkt als digitale Baueingabe eingereicht werden.

Zugehörige Objekte

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