Beabsichtigen Sie, unsere Gemeinde zu verlassen?

Sie haben zwei Möglichkeiten dies innert 14 Tagen mitzuteilen:

Schweizer Staatsangehörige erscheinen am Schalter der Einwohnerkontrolle mit der Meldebestätigung, dem Schriftenempfangsschein oder dem Aufenthaltsausweis und erhalten den bei der Gemeinde deponierten Heimatschein oder Wohnsitzausweis (Heimatausweis) zurück.

Ausländische Staatsangehörige melden sich am Schalter der Einwohnerkontrolle mit der Bewilligung bzw. mit dem Ausländerausweis.

oder

Sie verwenden das Online-Formular.

Bei Wegzug ins Ausland ist für alle EinwohnerInnen die persönliche Vorsprache am Schalter der Einwohnerkontrolle notwendig. Ausländische Staatsangehörige mit einer B oder C Bewilligung bringen den Ausländerausweis sowie die ausgefüllte und unterzeichnete Abmelde-Erklärung mit (Siehe Link).

Zugehörige Objekte

Preis

CHF 20.00
Preis pro Person

Bemerkung

Betrifft der Wegzug die ganze Familie, benötigen wir nur eine Meldung.
Nicht verheiratete Personen füllen bitte je eine Meldung pro Person aus.

Verfahren

Nach Erhalt des Online-Formulars wird die Abmeldung vorgenommen.

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Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.