Hotline für notleidende KMU
Um Konkurse von Firmen im Zuge der Coronavirus-Pandemie abzuwenden, haben Bund und Kanton Graubünden die Härtefallregelungen jüngst ausgeweitet. Der Kleine Landrat weist darauf hin, dass durch Betriebseinschränkungen oder Betriebsschliessungen betroffene Betriebe sich über ihre kantonalen Berufsverbände oder über die beiden Kantonswebseiten a) https://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/djsg/ga/coronavirus und b) https://haertefallmassnahmen-gr.ch zu den Unterstützungsmodalitäten informieren können.
Wer Schwierigkeiten hat, Hilfe beim Kanton zu beantragen oder zu erhalten, kann sich ab 1. Februar 2021 bei der Gemeinde-Hotline 081 414 33 99 melden. Die Hotline ist täglich von Montag bis Freitag von 09:00 bis 11:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr in Betrieb.
Die Hotline wird von einer Davoser Treuhandfirma im Auftrag der Gemeinde betrieben. Die Auskünfte und Beratungen sind für die Davoser Firmen kostenlos. Der Kleine Landrat will mit einer kompetenten Auskunftsstelle sicherstellen, dass durch die Davoser Firmen die relevanten Hilfsangebote vollumfänglich in Anspruch genommen werden.