Kommunale Anordnung zur Bewilligung einer Kundgebung, einer Veranstaltung und dergleichen in der Gemeinde Davos zwischen dem 22. und 26. Mai 2022 wegen des Jahrestreffens des World Economic Forum

31. März 2022

Gestützt auf Art. 3a des Polizeigesetzes des Kantons Graubünden sowie Art. 7 des Landschaftsgesetzes über die Strassenpolizei verfügt der Kleine Landrat für die Durchführung von Kundgebungen, Veranstaltungen und dergleichen was folgt:

1.    Jegliche Kundgebungen, Veranstaltungen und dergleichen auf öffentlichem oder im Gemeingebrauch stehenden Grund bedürfen einer Bewilligung.

2.    Gesuche um Bewilligungen sind in deutscher Sprache und auf offiziellem Formular mindestens 5 Tage vor dem gewünschten Termin der geplanten Durchführung, spätestens aber am Donnerstag, den 19. Mai 2022, bis 12:00 Uhr, bei der Gemeinde Davos mit E-Mail an kanzlei@davos.gr.ch einzureichen. Das offizielle Formular "Gesuch für die Bewilligung einer Kundgebung, einer Veranstaltung und dergleichen" kann untenstehend heruntergeladen werden.

3.    Gesuche, die nicht vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllt sind, gelten als nicht eingereicht bzw. eine allenfalls darauf bereits erteilte Bewilligung würde widerrufen.

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