30. September 2019
Projektgenehmigungsgesuch Sanierung Fischgängigkeit Wasserfassung Chummen des Kraftwerks Glaris

Öffentliche Auflage vom 30. September 2019 bis 30. Oktober 2019 gemäss Art. 57 ff. des Wasserrechtsgesetzes des Kantons Graubünden (BWRG; BR 810.100).

Das EWD Elektrizitätswerk Davos AG plant als Massnahme aus der Anordnung über die Sanierung Fischgängigkeit (Regierungsbeschluss vom 22. September 2015, Protokoll Nr. 837) den Bau einer Fischwanderhilfe am Stauwehr Chummen des Kraftwerks Glaris an der Landwasser. Das Projekt sieht vor, rechtsufrig eine Fischauf- und abstiegshilfe zu erstellen. Der Aufstieg wird mittels einem Vertical Slot überwunden, der Abstieg erfolgt durch eine parallele, aber deutlich steilere Rinne. Das zu dotierende Restwasser fliesst einerseits über den Vertical Slot (Sockeldotierung von 400 l/s) und andererseits über die Fischabstiegsrinne (dynamischer Dotieranteil von 15% des Zuflusses) ab.

Das Konzessionsgenehmigungsgesuch liegt beim Amt für Energie und Verkehr, Rohanstrasse 5, 7001 Chur, sowie in der Gemeinde Davos, Kanzlei, 1. Stock zur Einsicht auf. Die Akten sind während der Auflagefrist zu den Bürozeiten zugänglich.

Wer vom Auflageprojekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Realisierung, Verhinderung oder Änderung hat (Art. 57 i.V.m. Art. 54 BWRG), ist berechtigt, schriftlich mit einer kurzen Begründung Einsprache gegen das Vorhaben zu erheben. Einsprachelegitimiert ist ferner, wer nach Bundesrecht dazu ermächtigt ist.

Einsprachen sind innert Auflagefrist dem Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement des Kantons Graubünden, Stadtgartenweg 11, 7001 Chur, einzureichen.