24. März 2020
Auf dem ganzen Kantonsgebiet gilt ab dem 25. März 2020 bis auf Widerruf ein generelles Feuerverbot. Darunter fallen auch alle bewilligten Feuerstellen. Davon ausgenommen ist der Siedlungsraum, sofern ein Waldabstand von 50 m eingehalten werden kann. Gemeinde, Kantonspolizei und Forstdienst kontrollieren die Einhaltung.

Die Regierung hat am 13. März 2020 die Lage im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19) als ausserordentliche Lage erklärt. Der Bundesrat, die Regierung des Kantons Graubünden, die Nachbarkantone sowie das benachbarte Ausland haben aufgrund der rasanten Zunahme der mit dem Coronavirus infizierten Personen die Massnahmen laufend verschärft bzw. erweitert. Es ist davon auszugehen, dass die Spitäler sowie die unterstützenden Organisationen Polizei, Zivilschutz, Feuerwehr und das Militär in den nächsten Tagen und Wochen an ihre Kapazitätsgrenzen stossen werden.

Es ist die Aufgabe der Einsatzorganisationen, neben dem Corona-Ereignis Massnahmen zur Sicherung der normalen Lage zu treffen. Bei der Risikobeurteilung der Feuerwehr steht ein grösserer Waldbrand im Fokus. In den vergangenen Jahren wurden diverse Waldbrände mit Unterstützung ziviler Helikopterunternehmungen, der Armee, Feuerwehren und Angehörigen des Zivilschutzes aus den nicht betroffenen Regionen im Kanton bekämpft. In der jetzigen Lage hat die Einsatzleitung keine Gewähr, über diese Kräfte verfügen zu können. Es muss auch davon ausgegangen werden, dass die Feuerwehren personell ebenfalls geschwächt werden, weshalb sie mit den Alltagseinsätzen in ihren Einsatzgebieten mehr als nur ausgelastet sind.

Nach Beurteilung der Feuerwehr muss deshalb das Risiko mit einem ausserordentlichen, prophylaktischen Feuerverbot über das ganze Kantonsgebiet minimiert werden. Deshalb hat sich der Kantonale Führungsstab entschieden, bei der Wald- und Flurbrandgefahr vorübergehend eine strengere Praxis als üblich einzuführen und stützt sich dabei auch auf die Erkenntnisse des Amts für Wald und Naturgefahren, dass im Frühling die Wald- und Flurbrandgefahr insbesondere an sonnenexponierten und schneefreien Lagen rasch ansteigt. Dürres Laub, trockene Gräser und Stauden sind nach dem Winter reichlich vorhanden und können sehr leicht in Brand geraten. Ein Grossbrand wie in der Mesolcina zum Jahreswechsel 2016/17 könnte in dieser ausserordentlichen Lage nicht mit ausreichend benötigtem Personalbestand und Mitteln bekämpft werden.

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