Widerruf der temporären Aufhebung der Gebührenpflicht bei Parkplätzen auf öffentlichem Grund
Alle Verkehrsteilnehmer werden gebeten, sich wieder an die Gebührenpflicht zu halten. Mit der Gültigkeit der Gebührenpflicht per 1. Juni 2020 werden auch die zeitweisen Kontrollen des ruhenden Verkehrs wieder stattfinden.