Schutz des Schwarzsees verdient Respekt
Damit der Schutz nicht unterlaufen wird und immer mehr Badegäste angezogen werden, wird die Gemeindepolizei am Schwarzsee zwei Plakate aufstellen. Darauf wird auf die gesetzliche Vorgabe hingewiesen:
"Das Befahren des Schwarzsees mit jeder Art von Booten und Flössen ist verboten. Widerhandlungen gegen diese Bestimmung werden vom Kleinen Landrat mit Busse bis zu Fr. 200.–, im Wiederholungsfalle bis zu Fr. 1000.–, bestraft (Art. 3 DRB 35.1)."
Zur Bewahrung der Ruhe- und Naturoase Schwarzsee ist die Befolgung der gesetzlichen Vorgaben wichtig.