https://www.gemeindedavos.ch/de/wohnenwirtschaft/wohnen/gesundheit/coronavirus/
28.02.2021 20:02:58
CoronavirusAuf dieser Seite finden Sie Informationen zur allgemeinen Lage und den Verhaltenshinweisen in Bezug auf das Coronavirus | |
| |
Schweizweit einheitliche Maskenpflicht Wer im öffentlichen Verkehr unterwegs und älter als 12 Jahre ist, muss seit dem 6. Juli 2020 eine Gesichtsmaske tragen. Diese Pflicht wurde per 19. Oktober 2020 auf Personen ausgedehnt, die sich auf Perrons oder in Bahnhöfen, Flughäfen oder anderen Zugangsorten des öffentlichen Verkehrs aufhalten. Wie bis anhin sind Personen, die etwa aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können, von der Maskentragpflicht ausgenommen. Zusätzlich gilt auch in öffentlich zugänglichen Innenräumen eine Maskentragpflicht, zum Beispiel in Geschäften, Einkaufszentren, Banken, Poststellen, Museen, Bibliotheken, Kinos, Theatern, Konzertlokalen, Innenräumen von zoologischen und botanischen Gärten und Tierparks, Restaurants, Bars, Discos, Spielsalons, Hotels (mit Ausnahme der Gästezimmer), Poststellen, Eingangs- und Garderobenräume von Schwimmbädern, Sportanlagen und Fitnesszentren, in Arztpraxen, Spitälern, Kirchen und religiösen Einrichtungen, Beratungsstellen und Quartierräumen. Ebenso gilt eine Maskentragpflicht in jenen Teilen der öffentlichen Verwaltung, die dem Publikum zugänglich sind sowie im öffentlichen Raum wie beispielsweise auf Strassen, Trottoirs, in Parks und auf Spielplätzen. Das BAG erinnert eindrücklich daran, dass Eigenverantwortung wichtig bleibt: Vor einer Ansteckung schützen Sie sich, indem Sie die Hände regelmässig mit Seife waschen und Abstand halten. Befolgen Sie weiterhin die Hygiene- und Verhaltensregeln. Informationen
Auskünfte Spital Davos:
Zudem bleibt die 24-Stunden-Notfallnummer der Davoser Ärzte 0844 003 003 in Betrieb. Impfen Das neue Coronavirus ist sehr ansteckend und kann zu schweren Krankheitsverläufen sowie Todesfällen führen. Eine Impfung reduziert nicht nur die Krankheitslast und schützt damit das Gesundheitswesen. Auch die negativen sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Pandemie können dadurch verringert werden. Alle Informationen des Kantons inkl. Anmeldelink finden Sie hier. Bitte an unsere Ferienwohnungsbesitzer Um die Versorgung in der ausserordentlichen Situation der Coronavirus-Epidemie jederzeit sicherstellen zu können, benötigt der Kantonale Führungsstab Graubünden eine möglichst genaue Aufstellung zur Anzahl der Personen, die sich im Kanton aktuell aufhalten. Wir bitten daher alle Besitzer von Zweitwohnungen, umgehend bei der Gemeinde die Anzahl sowie das Alter der Personen (Erwachsene und Kinder), die sich in ihrer Wohnung im Verlauf des Frühjahrs und Sommers über mehr als eine Woche aufhalten, mittels Meldeformular anzugeben.
| |